Persönliche Erklärung zum Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)

Die Bundesregierung hat am 02.12.2019 den „Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich“ (MgvG) in den Bundestag eingebracht. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, für als geeignet betrachtete Verkehrsinfrastrukturprojekte nicht mehr über ein Planfeststellungsverfahren durch die Verwaltung zu genehmigen, sondern direkt per Einzelgesetze durch den Deutschen Bundestag Baurecht zu schaffen. Das heißt konkret, für jedes Projekt, das in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgenommen wurde, wird es ein Einzelgesetz geben, das die Umsetzung regelt. Damit soll es zu schnelleren Projektrealisierungen auf dem Wasser und der Schiene kommen. Zu den Verkehrsinfrastrukturprojekten, die für dieses Pilotvorhaben ausgewählt wurden, gehört auch der Ausbau der Eisenbahnstrecke Hannover-Bielefeld.

Wir haben uns nach intensiver Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf, nach eingehenden Gesprächen mit Expertinnen und Experten sowie betroffenen Bürgerinnen und Bürgern entschieden, gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zu stimmen. Grund dafür sind vor allem drei Punkte:

1.       Auswirkungen auf die Ausbaustrecke Hannover-Bielefeld.

2.       Rechtliche Bedenken

3.       Öffentlichkeitsbeteiligung bislang zu unkonkret

Erstens: Auswirkungen auf die Ausbaustrecke Hannover-Bielefeld
Seit Jahren engagieren wir uns mit Bürgerinitiativen, betroffenen Städten, Kommunen und Landkreisen, partei- und länderübergreifend für einen Ausbau der Strecke am Bestand und gegen milliardenteure und umweltschädliche Neubaustrecken wie z. B. die Tunnelbahn durch den Jakobsberg.

Wir haben große Sorgen, dass mit dem MgvG für die Strecke Hannover-Bielefeld Fakten gegen die Interessen der Menschen vor Ort geschaffen werden.

In dem Gesetzentwurf wird außerdem darauf verwiesen, dass es sich mit dem Ausbau der Strecke um eine wichtige Maßnahme zur Realisierung des Deutschlandtaktes handeln soll. Für uns steht fest: Der Ausbau der Strecke muss den Menschen vor Ort zu Gute kommen. Und er muss vor allem im Konsens mit der Region und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern geschehen.

Zweitens: Rechtliche Bedenken
Durch das Gesetz werden Klagemöglichkeiten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden stark eingeschränkt. Bei Planfeststellungsverfahren gelten die üblichen Rechtswege über die Verwaltungsgerichte. Anders sieht es bei einem Einzelgesetz aus, denn hier bleibt nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Einzelgesetzes bleibt die Frage, ob es wirklich Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, in der Folge über die Ausbauvarianten der Strecke Hannover-Bielefeld zu entscheiden. Wir müssen daher davon ausgehen, dass Einzelgesetze, die über das MgvG beschlossen werden, gegen europäisches Recht verstoßen könnten. Aufgrund dieser Rechtsunsicherheit kann das MgvG aus unserer Sicht nicht zu einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren führen.

Drittens: Öffentlichkeitsbeteiligung bislang zu unkonkret
Wir sehen im Gesetzentwurf auch Nachbesserungsbedarf bei der umfassenden Bürgerbeteiligung. Zwar haben die Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag die Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt. Das begrüßen wir grundsätzlich. Dennoch gehen uns die Änderungen nicht weit genug. So wird zwar jetzt die zwingende Notwendigkeit einer frühzeitigen und umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung betont, es fehlen aber nach wie vor verbindliche Aussagen darüber, in welcher Form genau diese stattfinden soll.

Eine qualitativ hochwertige Beteiligung bedeutet für uns: Bürgerinnen und Bürger müssen von Beginn an und fortlaufend mit einbezogen werden. Es braucht klare Vorgaben, wie Interessierte in den unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsstufen umfassend beteiligt werden. Die notwendigen Informationen zu dem Projekt müssen verständlich und transparent zur Verfügung gestellt werden. Und es muss eine echte Chance geben, die Planungsprozesse im Rahmen des Beteiligungsverfahrens entscheidend zu verändern.

Aufgrund der oben genannten Gründe stimmen wir gegen diesen Gesetzentwurf.

Berlin, 31. Januar 2020

 

Wiebke Esdar, MdB

Achim Post, MdB

Stefan Schwartze, MdB

Marja-Liisa Völlers, MdB