Persönliche Erklärung zum "Geordnete-Rückkehr-Gesetz"

In den letzten Tagen und Wochen haben mich von vielen Bürgerinnen und Bürgern Nachrichten zum “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” erreicht. Im Folgenden erkläre ich ausführlich, warum ich diesem Gesetz meine Zustimmung gegeben habe.

Am 7.6. haben wir das “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” im Bundestag gemeinsam mit mehreren anderen Gesetzen zum Thema Migration und Integration beschlossen. Auch ich habe dem Gesetzespaket zugestimmt, weil ich unterm Strich eine Verbesserung der Situation für Geflüchtete und Schutzsuchende sehe. Nicht im Geordnete-Rückkehr-Gesetz – sondern in der Gesamtheit der anderen verabschiedeten Gesetze.

Eines davon ist zum Beispiel das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches seit 20 Jahren ein absolutes Kernanliegen der SPD war und nun endlich beschlossen ist. Wir öffnen unseren Arbeitsmarkt für alle Arbeitskräfte, die einen Beruf erlernt haben – auch aus Drittstaaten außerhalb Europas. Damit bekennen wir uns endlich als ein modernes Einwanderungsland und ermöglichen Menschen legal nach Deutschland einzuwandern.

Auch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz stützt diese Aussage: Für Gestattete und Geduldete erleichtern wir den Zugang zu Sprachkursen und Berufsausbildung. Mit dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung ermöglichen wir gut integrierten Geduldeten in Ausbildung oder Arbeit eine verlässliche Bleibeperspektive in unserem Land. Dies ist ein großer Schritt zu mehr Solidarität und verhindert unverständliche und unlogische Abschiebungen in Zukunft.

Doch im Paket mit all diesen hervorragenden neuen Regelungen war leider auch das sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Dieses Gesetz hat mir massive Bauchschmerzen bereitet. Jedoch hat die Union unsere Zustimmung zu diesem zur Bedingung für ihre Zustimmung zu den anderen Gesetzen gemacht. Nach langem Abwägen habe ich mich schließlich dazu entschlossen, dem Gesetzespaket zuzustimmen und damit auch dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ meine Stimme zu geben. Dem Gesetzesentwurf wie er uns am Montagmittag noch vorlag, wie er aus dem Innenministerium vorgeschlagen war, hätte ich nicht zugestimmt. Es gab aber an für mich entscheidenden Stellen noch Verbesserungen.

Eine „Duldung light“, wie im ursprünglichen Gesetzentwurf von Horst Seehofer vorgesehen, konnten wir verhindern. Bei der Duldung gibt es den Zusatz für Personen „mit ungeklärter Identität“, wenn Ausreisepflichtige falsche Angaben über ihre Identität gemacht haben oder an der Passbeschaffungspflicht nicht mitwirken wollen. Für diese Personen gibt es ein Arbeitsverbot, gesenkte Leistungen und eine Wohnsitzauflage – was keine neuen Sanktionen sind, sondern bereits seit Jahren geltendes Recht. Wichtig ist der SPD, dass dieser Status jederzeit wieder aufgehoben werden kann, sobald sich die Geflüchteten wieder kooperativ verhalten. Ebenso kann diesen Personen mit dem neuen Gesetz eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, wenn sie per eidesstaatlicher Versicherung glaubhaft machen, dass sie alle Handlungen zur Passbeschaffung unternommen haben. Das ist eine klare Verbesserung der vorherigen Rechtslage.

Die Abschiebehaft wird mit dem Gesetz zwar neu gestaltet, ist jedoch keinesfalls rechtswidrig und wird auch nicht zu Masseninhaftierungen führen. Nach wie vor gilt das europäische Recht, das Strafgefangene und Abschiebehäftlinge getrennt untergebracht werden müssen. Familien werden nicht getrennt, müssen aber als Familie getrennt von den anderen Abschiebehäftlingen untergebracht werden und bekommen Privatsphäre zugestanden. Überhaupt sind die neuen Regelungen viel mehr als ein Angebot an die Bundesländer zu verstehen, auch die normalen Justizvollzugsanstalten für Abschiebehäftlinge nutzen zu können, falls die eigentlich dafür vorgesehenen Plätze alle belegt sind. Viele Länder haben sich bereits gegen dieses Angebot entschieden, wodurch die Abschiebehaft in normalen Haftanstalten vielerorts überhaupt nicht stattfinden wird. Darüber bin ich froh.

Zuletzt konnten wir auch die Pläne des Bundesinnenministeriums abwenden, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren. Wie eine Abschiebung konkret abläuft, unterliegt einer Geheimhaltungspflicht. Für FlüchtlingshelferInnen wie AnwältInnen oder JournalistInnen gilt diese jedoch nicht, weshalb sie sich auch nicht strafbar machen können. Dies ist ein weiterer Verhandlungserfolg der SPD-Ministerien gewesen, welcher die ursprünglichen Pläne des Bundesinnenministeriums deutlich verbessert.

Ich hoffe ich habe darlegen können, dass das für mich keine einfache, aber eine sehr gründlich abgewogene Entscheidung war. In anderen Fragen der Migrationspolitik wie dem Familiennachzug (http://www.wiebke-esdar.de/neuigkeiten/2018/2/1/familiennachzug-fr-subsidir-geschtzte-geflchtete) und der Einstufung Marokkos, Algeriens, Tunesiens und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten habe ich gegen den Fraktionslinie gestimmt, weil eine Zustimmung für mich nicht mit meinem Gewissen vereinbar war. Dies habe ich für die Gesetzesvorlagen am vergangenen Freitag anders bewertet, weil wir mit dem Gesetzespaket eine Verbesserung der Situation für Geflüchtete erreichen konnten.

Meine ausführliche Begründung zur Zustimmung zum “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” habe ich gemeinsam mit elf jungen Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion in der folgenden persönlichen Erklärung dargestellt.

Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

 

Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz wurde am 16. Mai 2019 in erster Lesung im Bundestag beraten. Es ist ein Teil eines größeren Migrations- und Integrationspaketes, welches unter anderem das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz enthält.

Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz enthält Regelungen, denen ich ablehnend gegenüber stehe. Allerdings ist der Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ein Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen und als solcher zu bewerten. Ohne den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen wären die Asylverschärfungen des Bundesinnenministers weit umfassender ausgefallen. So konnten wesentliche rechtliche Prüferfordernisse für Abschiebungen sowie Rechte von Geflüchteten erhalten und für humanere Bedingungen bei Abschiebungen insbesondere für Minderjährige, Familien und vulnerable Gruppen gesorgt werden. Zudem konnte die SPD auch wesentliche Verbesserungen für Geflüchtete mit Duldungsstatus und in Ausbildung erzielen. Gleichzeitig wird ein deutlich moderneres und den Herausforderungen angemesseneres Zuwanderungsrecht geschaffen. Das ist ein wichtiger Verhandlungserfolg der SPD.

Die schwerwiegenden Restriktionen des Geordnete-Rückkehr-Gesetz mit den positiven Aspekten des gesamten Gesetzpaktes abzuwägen, fiel mir nicht leicht. Nach meiner Auffassung, hätte es das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht gebraucht, zumal ich dessen intendierte Wirkung bezweifle. Dennoch habe ich mich entschieden, dem Gesetz zuzustimmen. Denn dadurch machen wir endlich den Weg frei für das lange geforderte Fachkräfteeinwanderungsgesetz und ermöglichen Geflüchteten, die schon länger in Deutschland leben, einen gesicherten Aufenthalt.


Gerade die unter Federführung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erarbeiteten Gesetzentwürfe sehen wir als längst überfällige Regelungen, um legale Wege für Arbeitsmigration zu etablieren und endlich auch Menschen im Duldungsstatus eine langfristige Bleibeperspektive über die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die Union hatte allerdings den Kabinettsbeschluss zur aktuellen Fassung des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes zur Bedingung für die immer noch ausstehende Beratung eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Bundestag gemacht.

 

 

Ich weiß, dass unser Verhandlungsteam die vielen Zuschriften und Bedenken zum Gesetzentwurf, die uns bzw. die Fraktion erreichten, sehr ernst genommen haben. Die Forderungen der Interessenvertretungen haben dem SPD-Verhandlungsteam den Rücken gestärkt. Die Kolleginnen und Kollegen konnten dadurch sicherstellen, dass Abschiebungen auf transparente Art und Weise durchgeführt und dabei die Menschenrechte der betroffenen Personen geachtet werden.

Die Kritik der Menschenrechtskommissarin des Europarats Dunja Mijatović konnte so zumindest teilweise ausgeräumt werden. Das betrifft insbesondere die mögliche Kriminalisierung der Zivilgesellschaft. Die SPD konnte erreichen, dass sich die bestehende Rechtslage nicht verändert und sich das Verbot der Informationsweitergabe auf Staatsbedienstete beschränkt. Bedauerlich ist allerdings, dass dich das Geordnete-Rückkehr-Gesetz überhaupt dazu äußert und die entsprechende Passage nicht gestrichen wurde. Die Kritik der Menschenrechtskommissarin an einer Unterbringung von Abzuschiebenden in regulären Gefängnissen wird leider nicht Rechnung getragen. Ich begrüße, dass vorgesehen ist, auch in regulären Gefängnissen Geflüchtete nun getrennt von Strafgefangenen unterzubringen. Nichtsdestotrotz bleibt es dabei, dass in der Europäischen Union eine gemeinsame Unterbringung von Abzuschiebenden und regulären Strafgefangenen grundsätzlich  rechtswidrig ist.

Wenig zufriedenstellend ist deshalb auch die Gesetzesbegründung, dass die befristete Aussetzung des Trennungsgebotes und die damit einhergehende mögliche vorübergehende gemeinsame Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen auf dem Grundstück einer Justizvollzugsanstalt von Artikel 18 Absatz 1 der Rückführungsrichtlinie gestützt wird. Danach sei die Voraussetzung für eine vorübergehende gemeinsame Unterbringung gegeben, wenn eine außergewöhnlich große Zahl von rückkehrpflichtigen Drittstaatsangehörigen zu einer Überlastung der Kapazitäten der Abschiebungshafteinrichtungen oder des Verwaltungs- oder Justizpersonals führe. Diese Voraussetzung sei für Deutschland erfüllt.

Die Regelung soll demnach zur Überbrückung der Zeit gelten, bis die Länder weitere Abschiebungshaftplätze geschaffen haben. Solange die erforderliche Zahl an Abschiebungshaftplätze nicht vorliegt, soll eine Abschiebungshaft in sämtlichen Hafteinrichtungen möglich sein. Insgesamt sollen nicht mehr als  500 zusätzliche Haftplätze in Justizvollzugsanstalten in Anspruch genommen werden.

Um den Ausnahmefall nicht zur Regel werden zu lassen, soll das Trennungsgebot nur befristet ausgesetzt erden – und zwar bis zum 30. Juni 2022. Wichtig zu wissen ist, dass die Länder die erhaltene Möglichkeit, Ausreisepflichtige in Haftanstalten unterbringen zu können, nicht nutzen müssen. Justizminister*innen aus allen Bundesländern haben bereits angekündigt,

 

dass sie sehr skeptisch sind, ob eine gemeinsame Unterbringung überhaupt umgesetzt werden kann. Zumal auch in den Justizvollzugsanstalten erstmal die erforderlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten.

 

Auch wenn die Abschiebehaft, die bereits seit einiger Zeit in Deutschland gibt, neu gestaltet wird, wird es künftig keine massenhaften Inhaftierungen geben. Der Gesetzentwurf enthält keine Abschiebungshaft für „nahezu jede*n“, wie einige befürchtet haben. Neu ist, dass die Regelungen für die Abschiebehaft in § 62 AufenthG teilweise zusammengefasst wurden. Dabei orientierte sich die Koalition unter anderem an EU-Vorgaben. Es wird eine widerlegbare Vermutung für Fluchtgefahr eingeführt und es müssen weiterhin eindeutige Anhaltspunkte für Fluchtgefahr vorliegen, um eine Abschiebehaft begründen zu können. In jedem Einzelfall muss die Fluchtgefahr, wie bisher auch, positiv festgestellt werden.
Es gilt dabei der Amtsermittlungsgrundsatz, nach dem Richter*innen gesetzlich verpflichtet sind, von Amts wegen alle entscheidungserheblichen Tatsachen zu ermitteln und sich im Wege der freien richterlichen Beweiswürdigung eine Meinung zu bilden. Dabei müssen selbstverständlich auch solche Gründe berücksichtigt werden, die gegen eine Inhaftierung sprechen. Vor allem muss in jedem Einzelfall die Verhältnismäßigkeit einer Inhaftierung geprüft werden.

Für Minderjährige und Familien mit Minderjährigen gelten ganz besondere Schutzrechte. Diese werden durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht berührt. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen dürfen nach § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG nur in besonderen Ausnahmefällen und nur so lange in Abschiebungshaft genommen werden, wie es unter Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist. Außerdem sind nach § 62a Abs. 3 AufenthG bei minderjährigen Abschiebungsgefangenen unter Beachtung der Maßgaben in Artikel 17 der EU-Rückführungsrichtlinie alterstypische Belange zu berücksichtigen. Der Situation schutzbedürftiger Personen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. An diesen Grundsätzen ändert sich nichts.

Nach Artikel 17 der Rückführungsrichtlinie darf bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen Haft nur im äußersten Falle und für die kürzest mögliche angemessene Dauer eingesetzt werden. Bis zur Abschiebung in Haft genommene Familien müssen eine gesonderte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet. In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen einschließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten. Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind. Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen.
All das muss auch in Zukunft gewährleistet sein.

 

Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verständigt, dass wir unterscheiden, zwischen Menschen, die Anspruch auf Schutz haben und solchen, die ihn nicht haben. Wenn wir das Asylrecht in der bestehenden Form ernst nehmen, bedeutet dies für diejenigen, die keinen Schutz genießen, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren.

Derzeit sind rund 235.000 Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig. Das heißt jedoch keineswegs, dass all diese Menschen auch abgeschoben werden können wie es das Bundesinnenministerium (BMI) oftmals behauptet. Rund 180.000 Menschen haben aus verschiedenen Gründen eine Duldung. Das bedeutet, ihr Aufenthalt ist zwar nicht rechtmäßig, ihre Abschiebung ist jedoch ausgesetzt. Darunter sind Menschen mit fehlenden Pässen oder einer ungeklärten Identität, die deswegen nicht abgeschoben werden können. Diese Abschiebungshindernisse sollen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz beseitigt werden.

Unter den Ausreisepflichtigen sind aber auch solche, die aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sind oder die hier eine Ausbildung machen (3+2-Regelung) oder denen in ihrem Heimatland Gewalt, Verfolgung und Folter drohen. Das heißt, diese Menschen dürfen momentan nicht abgeschoben werden. Der Umstand, dass jemand ausreisepflichtig ist, sagt also wenig darüber aus, ob sich diese Person aus legitimen Gründen geduldet in Deutschland aufhält oder nicht. Die Einlassung des BMI im Gesetzentwurf, ein großer Teil der vollziehbar Ausreisepflichtigen würde ihrer Rechtspflicht zur Ausreise nicht nachkommen, ist jedoch nicht durch eine valide Datenbasis belegt.

 

Konkret beabsichtigte das Bundesinnenministerium (BMI), den Erhalt der Duldung zu erschweren und auch innerhalb der Duldung sollten weitere Restriktionen bei mangelnder Mitwirkung eingeführt werden. Zudem wollte BMI das neue Rechtsinstitut der „Duldung light“ (Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht – Ausreiseaufforderung) gesetzlich festschreiben und zwar mit einem riesigen Anwendungsbereich (z. B. für alle, die keine Reisedokumente vorlegen; alle, die einmal nicht genügend bei der Passbeschaffung mitgewirkt haben; alle Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten).

Daraus sollten sich dann eine Fülle an Restriktionen und Sanktionen ergeben: Verbot der Erwerbstätigkeit, Residenzpflicht, Wohnsitzauflage, eingeschränkte Leistungen nach dem AsylbLG, Ausschluss von jeglichen Bleiberegelungen (z.B. §§ 25a, b, § 25 V AufenthG, neue Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung), keine Teilnahme an Integrationsangeboten etc.

Dem ursprünglichen Referentenentwurf fehlte es darüber hinaus an der Möglichkeit, aus diesem Status „Duldung light“ wieder in eine normale Duldung zu wechseln.

 

 

 

Das Instrument „Duldung-light“ hätte de facto keine einzige Abschiebung befördert. Vielmehr wären einer weiteren Vielzahl an Personen alle Integrationsmaßnahmen verwehrt geblieben, die perspektivisch jedoch häufig nicht hätten abgeschoben werden können.

Die SPD fällt nicht hinter ihre selbstgesteckten Ziele zurück, Rückführungen angemessen und so human als möglich zu gestalten. Gegen dieses unsinnige und integrationsverhindernde Vorhaben haben sich die SPD-Ministerien und die SPD Bundestagsfraktion erfolgreich gewehrt.

 

Durch die Verhandlungen der sozialdemokratischen Politiker*innen wurde der Ursprungsentwurf des BMI entschärft. So konnte der Kabinettsbeschluss um die zahlreichen politisch und rechtsstaatlich schwierigen Punkte des Referentenentwurfs, wie die Verkürzung der Anzeigepflicht bei Verlassen des Bezirks, die Wohnsitzregelung für alle verurteilten Straftäter unabhängig von der Schwere der Tat, Wohnungsdurchsuchungsrechte zum Zweck der Vollstreckung der Abschiebung, eine Erweiterung der Kompetenzen zur Auswertung von Datenträgern, einer Einschränkung von Rechtsschutz und Verfahrensrechten in Asylsachen und die Einführung eines Straftatbestands im Asylgesetz bei Identitätstäuschungen bereinigt werden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Kabinettsbeschluss im Gegensatz zum bekannt gewordenen Referentenentwurf sowie die heute abgeänderte Fassung des Gesetzespaketes merkliche Verbesserungen enthält, der mir in der Gesamtschau die Zustimmung ermöglicht. Die von vielen aktiven Menschen in der Flüchtlingshilfe beanstandeten Aspekte konnten abgeschwächt, aber nicht gänzlich ausgeräumt worden. Dessen bin ich mir bewusst.


Auch wenn der Gesetzentwurf nicht vollends unsere Erwartungen erfüllt, so garantiert er doch, dass die Menschenrechte eingehalten und die Menschenwürde gewahrt wird. Zusammen mit dem Ausländerbeschäftigungsfördergesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie dem Duldungsgesetz regeln wir eine Vielzahl offener Fragen im Ausländer- und Asylrecht neu und sorgen dafür, dass sich Menschen, die bei uns bleiben können schneller und besser integrieren und eine Zukunft in Deutschland aufbauen können.

7.6.2019

 

 

Elisabeth Kaiser MdB

 

 

 

Michael Schrodi MdB

 

Elvan Korkmaz MdB

 

Mohrs Falko MdB

 

Johannes Schraps MdB

 

Josephine Ortleb MdB

 

Helge Lindh MdB

 

Manja Schüle MdB

 

Marja-Liisa Völlers MdB

 

Siemtje Möller MdB

 

Timo Gremmels MdB

 

Dr. Wiebke Esdar MdB