Einheitliche Regeln für Corona-Maßnahmen, mehr Rechte für Mieter*innen und der "soziale" Mehrwert von KI: Sitzungswochenbericht (02.11. - 06.11.2020)

Klare, einheitliche Regeln für Corona-Maßnahmen

Der Bundestag soll die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen in der Corona-Pandemie gesetzlich präzisieren.

Die SPD und die Union haben sich mit der Bundesregierung auf eine Präzisierung der Gesetzesgrundlagen für die Maßnahmen der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Dazu soll durch ein Drittes Bevölkerungsschutzgesetz, über das der Bundestag am Freitag erstmals beraten hat, ein neuer Paragraf 28a im Infektionsschutzgesetz eingeführt werden.

Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt die Länder, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der Pandemie festzulegen.
Da absehbar ist, dass die pandemische Lage noch länger andauern könnte, soll der Bundestag die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen nun gesetzlich präzisieren. Dafür hat sich die SPD-Fraktion gegenüber der Union eingesetzt.
So sollen in dem Gesetz mögliche Schutzmaßnahmen beispielhaft konkretisiert werden, die von den Regierungen der Länder ergriffen werden können, solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt.

 

Etappensieg für Mieter*innen

Die SPD hat sich mit Erfolg für die Rechte der Mieter*innen eingesetzt. Das im Kabinett verabschiedete Baulandmodernisierungsgesetz enthält wichtige Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen.

Die Bundesregierung hat entscheidende Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter und Kommunen auf den Weg gebracht. Ein Entwurf zum Baulandmodernisierungsgesetz wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet. Dieses gibt Kommunen dringend nötige Instrumente an die Hand, damit sie mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen können. Vor allem dort, wo Wohnungen knapp sind – in den Ballungsgebieten und in den Städten und Gemeinden, in denen die Wohnungslage angespannt ist.

Dem Gesetzentwurf zufolge dürfen Mietwohnungen künftig in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten nur noch in engen Ausnahmefällen und wenn die Kommune es genehmigt in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Länder bestimmen diese Gebiete in einer Rechtsverordnung, die – wie die Mietpreis-bremse – zunächst bis Ende 2025 befristet ist.

Zudem können laut dem Entwurf Städte und Gemeinden künftig in angespannten Wohnungsmärkten ein Baugebot leichter erlassen. Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brach liegen gelassen werden, kann die Stadt den Eigentümer mit Hinweis auf den Wohnungsmangel dazu verpflichten, dort Wohnungen zu bauen. Wenn der Eigentümer nicht bauen möchte, kann die Stadt das Grundstück übernehmen – auch zugunsten einer gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft, die dort bauen will.

 

 

Künstliche Intelligenz muss dem Menschen dienen

Nach zweijähriger Arbeit hat die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ (KI) ihren rund 800 Seiten starken Bericht vorgelegt. Für die SPD-Fraktion ist klar: Der „Mehrwert“ von KI muss sozial sein.

Der Deutsche Bundestag hat vor zwei Jahren die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt, um sich mit den gesellschaftlich und ethisch relevanten Aspekten von KI zu beschäftigen. Neben den Chancen, die KI bietet, darf nicht vergessen werden, dass KI bei vielen Menschen auch Ängste auslöst. Letztlich ist KI – und so steht es im Bericht – nichts anderes als „die nächste Stufe der Digitalisierung“.

Nunmehr hat die Enquete-Kommission KI ihren rund 800 Seiten starken Bericht vorgelegt. Da kaum ein Lebensbereich in naher Zukunft vom Einsatz von KI unberührt bleiben wird, waren die Themenschwerpunkte der Enquete-Kommission auch sehr breit gefächert: Es ging um das Verhältnis von KI und Arbeit, Wirtschaft, Gesundheit, Staat, Forschung, Mobilität und Medien.
KI soll selbstbestimmtes, humanes Arbeiten weiter fördern!
Die SPD will sicherstellen, dass Menschen, deren Arbeit verändert wird, qualifiziert werden, damit sie weiterhin einen Arbeitsplatz haben, auch wenn der vielleicht etwas anders aussieht als vorher.