Meine parlamentarische Ausschussarbeit
Die politischen Themenschwerpunkte meiner parlamentarischen Arbeit im Deutschen Bundestag liegen in den Bereichen der Bildungs- und Forschungs- sowie Haushalts- und Finanzpolitik. Als ordentliches Mitglied sitze ich im Haushaltsausschuss und bin dort zuständig für den Einzelplan 30, also den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Als „Haushälterin“ nehme ich zudem an den Sitzungen der Arbeitsgruppe für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung der SPD-Bundestagsfraktion teil. Außerdem habe ich einen Sitz in einem Unterausschuss des Haushaltsausschusses, dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zusätzlich bin ich die Vorsitzende des Gremiums “Sondervermögen Bundeswehr”.
Der Deutsche Bundestag als Arbeitsparlament
Der Deutsche Bundestag ist ein sogenanntes Arbeitsparlament. Aber was bedeutet das genau? Ganz einfach gesagt: Die Bearbeitung von Gesetzesvorlagen, also die eigentliche inhaltliche politische Arbeit, findet hauptsächlich in den Ausschüssen statt. Das Plenum hat daneben die Funktion des öffentlichen Meinungsaustausches und bietet allen Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Standpunkte für die Öffentlichkeit darzustellen.
Die Funktion der Bundestagsausschüsse
In den Ausschüssen werden meist sehr komplexe Themen behandelt, die schlussendlich in Form eines Gesetzes alle Bürgerinnen und Bürger betreffen können. Daher ist es sehr wichtig, dass im Vorhinein umfassend und intensiv an den verschiedenen Themen gearbeitet wird. Um sich eine Meinung zu den behandelten Themen bilden zu können und weitere Informationen zu erhalten, können sich die Ausschüsse deshalb sachverständige Fachleute zu sogenannten Anhörungen einladen, die neue Perspektiven und Standpunkte in die Debatten einbringen.
Die Ausschüsse bestehen, entsprechend der Sitzverteilung im Parlament, aus Abgeordneten aller Fraktionen. In der laufenden 20. Wahlperiode wurden vom Bundestag insgesamt 25 Ausschüsse zu unterschiedlichen Themenbereichen eingesetzt. Auf der offiziellen Internetseite des Deutschen Bundestags könnt Ihr noch viel mehr zu den Ausschüssen herausfinden.
Von besonderer Bedeutung: der Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss ist mit 45 ordentlichen Mitgliedern einer der größten Ausschüsse des Deutschen Bundestags.
Seine Hauptaufgabe besteht darin, alle Haushaltsvorlagen zu beraten, vor allem den Entwurf des Bundeshaushaltsplans. Im Bundeshaushaltsplan oder kurz „Bundeshaushalt“ werden jährlich die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Bundes festgelegt. Er ist die finanzwirtschaftliche Grundlage für die Aktivitäten des Bundes und legt unter anderem fest, wie viel Geld für welche Zwecke ausgegeben wird und wie der Finanzbedarf durch Einnahmen gedeckt werden kann. Ohne gültigen Haushalt, keine Ausgaben des Bundes.
Da der gesamte Haushaltsentwurf sehr umfangreich ist, wird zu jedem Thema ein Mitglied jeder Fraktion als sogenannte Berichterstatterin bzw. Berichterstatter eingesetzt. Wie schon erwähnt, bin ich für den Einzelplan 30, also für den Bildungs-, Forschungs- und Wissenschaftsteil des Bundeshaushalts verantwortlich, der mit einem finanziellen Gesamtvolumen von rund 21 Milliarden Euro den derzeit viertgrößten Etat im Bundeshaushalt darstellt. Als zuständige „Haushälterin“ kümmere ich mich darum, dass beispielweise genügend Mittel im Bundeshaushaltsplan fürs BAföG, die Digitalisierung im Bildungswesen, für die Hochschulen und auch zur Finanzierung von Forschung ausgewiesen sind.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses, dem derzeit 19 Abgeordnete angehören. Er ist in Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Bundesrechnungshof (BRH) dafür zuständig, die Ausgaben der Ministerien und die Haushaltsführung der Bundesregierung nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Innerhalb des Rechnungsprüfungsausschusses bin ich Berichterstatterin für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Das Gremium “Sondervermögen Bundeswehr”
Das Gremium „Sondervermögens Bundeswehr“, dessen Sitzungen ich als Vorsitzende leiten darf, hat die Aufgabe, die Bewirtschaftung des 100 Mrd. Euro schweren Sonderfonds beratend und kontrollierend zu begleiten. Die Mittel dienen der Beseitigung von Ausrüstungslücken der Bundeswehr und sollen gleichzeitig langfristige Planbarkeit bei der Beschaffung oftmals komplexer und langwieriger Rüstungsprojekte schaffen. Da Rüstungsprojekte grundsätzlich vertraulich behandelt werden, tagt das Gremium stets in geheimer Sitzung.