Berufliche Bildung: Der Mindestlohn für Auszubildende kommt

Der Deutsche Bundestag hat heute die berufliche Bildung modernisiert und gestärkt. So stimmte eine Mehrheit dafür, ab dem Jahr 2020 eine Mindestvergütung für Auszubildende einzuführen. Insgesamt ist das Gesetz eine entscheidende Weiche, damit Azubis besser bezahlt werden und sich die Ausbildungsbedingungen generell verbessern.

 

Für mich steht fest: Wer eine Ausbildung macht, verdient Respekt und eine ordentliche Bezahlung. Das haben wir heute durchgesetzt und sogar mehr für Auszubildende erreicht, als der Koalitionsvertrag vorsieht. Dabei sind wir als SPD besonders auf drei Dinge stolz: erstens gibt es bei der Ausbildungsvergütung künftig eine untere Haltelinie für Branchen ohne Tarifvertrag; zweitens wird diese Mindestausbildungsvergütung regelmäßig und automatisch erhöht; und drittens darf ein Betrieb ohne Tarifbindung eine bestehende tarifliche Ausbildungsvergütung nur noch um maximal 20 Prozent unterschreiten, wenn ein Flächentarifvertrag besteht. Das sind echte Fortschritte, die unsere Wertschätzung für die berufliche Bildung unterstreichen.

 

 Die Mindestausbildungsvergütung soll ab dem Jahr 2020 gelten. So erhalten künftig Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr mindestens 515 Euro pro Monat. Zusätzlich steigt die Vergütung um 18 Prozent bzw. 35 Prozent im zweiten bzw. dritten Ausbildungsjahr. Bis 2023 wird die Mindestausbildungsvergütung in drei Schritten auf 620 Euro im ersten Ausbildungsjahr steigen. Nach dem Jahr 2024 wird sie dann automatisch prozentual an die bundesdurchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.

 

Zusätzlich gestärkt wird auch die Berufsschule: so haben Auszubildende bei Berufsschultagen künftig einen gesetzlichen Anspruch, von der betrieblichen Arbeit freigestellt zu sein. Hinzu kommt ein zusätzlicher freier Tag zum Lernen am Vortag einer Prüfung. Und schließlich müssen Betriebe neben den Kosten für betriebliche Lernmittel auch solche für notwendige Fachliteratur übernehmen. Weitere Verbesserungen sollen dem Mangel von Prüferinnen und Prüfern entgegen wirken, die bisherigen Berufsbezeichnungen erhalten sowie die Qualitätssicherung dualer Studiengänge garantieren.