Bundestag beschließt sozialen Arbeitsmarkt
Die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut wie schon lange nicht mehr. Die Arbeitslosigkeit ist dank Rekordbeschäftigung auf einem niedrigen Stand. Doch noch immer sind rund 750.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ohne Unterstützung haben viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Damit findet sich die SPD-Fraktion nicht ab.
Das Teilhabechancengesetz, das am Donnerstag in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen worden ist, eröffnet Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive und ebnet ihnen den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Drs. 19/4948).
Was bedeutet das konkret? Die Koalition schafft einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Dafür werden in den kommenden Jahren zusätzlich 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Es geht darum, über zwei Instrumente die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu verbessern.
Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, sollen über das Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt“ neue Perspektiven bekommen. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen gefördert. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt.
Zuschuss orientiert sich am Tariflohn
Besonderer Erfolg für die SPD-Fraktion: Sie hat im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass sich der Lohnkostenzuschuss am Tariflohn orientiert. Damit wird es keinen Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Arbeitgeber geben. Und die Fraktion konnte ebenfalls erreichen, dass die zeitliche Anspruchsvoraussetzung von sieben auf sechs Jahre verringert wird: Das bringt mehr Menschen schneller in den sozialen Arbeitsmarkt.
Um bereits früher Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird mit dem zweiten Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ eine bestehende Fördermöglichkeit verbessert. Ziel ist, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht. Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Alle Menschen müssen die Chance bekommen, durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können.
Schutz durch die Arbeitslosenversicherung wird ausgebaut
Andreas Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „In einem Land, das zusammenhält, bekommt jeder eine neue Chance. Dafür sorgen wir. Denn auch wenn die Arbeitslosigkeit niedrig ist, gibt es noch viel zu viele Menschen, die schon lange Arbeit suchen.“ Ihnen gebe das Gesetz „neue Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben“. Nahles: „Besonders freut es mich, dass wir die Forderung der SPD-Fraktion, dass sich die staatliche Förderung auf Tariflöhne beziehen muss und nicht bloß auf den Mindestlohn, im parlamentarischen Verfahren noch durchzusetzen konnten.“
Katja Mast, SPD-Fraktionsvizechefin kündigt an: „Jeder hat eine Chance verdient. Der soziale Arbeitsmarkt ist ein erster Baustein unseres sozialdemokratischen Leitbildes Sozialstaat 2025. Wir wollen eine solidarische Gesellschaft, die Schutz und Chancen im Wandel bietet.“