Zum Ende dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestag möchte ich auf drei Themen hinweisen, die mir besonders wichtig sind:
Paragraph 219a abschaffen
§219a StGB verbietet es, öffentlich über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren.
Noch immer ist es in Deutschland strafbar, aktiv für den Abbruch von Schwangerschaften zu werben. Die SPD-Bundestagsfraktion will das ändern. Die Möglichkeit abzutreiben ist ein elementares Recht für die Selbstbestimmung von Frauen und dafür muss es erlaubt sein, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Patienteninnen umfassend aufklären. Deshalb dringt die SPD im Deutschen Bundestag darauf, rechtlich sicherzustellen, dass Frauen sich objektiv über Schwangerschaftsabbrüche informieren können und Ärzte sich dadurch nicht strafbar machen. Dabei verfolgen wir eine fraktionsübergreifende Einigung. Sollte die nicht zustande kommen, dann fordern wir ohne Fraktionszwang über dieses sensible Thema abzustimmen.
Vollverschleierung im öffentlichen Raum
In dieser Woche debattierte der Bundestag auch über einen Antrag der AfD-Fraktion, der Vollverschleierung im öffentlichen Raum verbieten will. Die SPD lehnt diesen Vorstoß ab. Vollverschleierung ist in Deutschland kein erhebliches Problem, tatsächlich sind nur 200 bis 300 Fälle bekannt. Daneben gibt es in Frankreich und Belgien bereits ein solches Verbot, aber dieses konnte weder dazu beigetragen, die Gefahr islamistischen Terrors zu verringern, noch hat es zu einer verbesserten Integration von Menschen muslimischen Glaubens geführt. Im Gegenteil: die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass solche Verbote eher zu einer Trotzhaltung und weiterer Abgrenzung führen.
Mit ihrem Antrag verfolgt die AfD in erster Linie das Ziel, Hass und Spaltung in unserer Gesellschaft zu befeuern und den Islam zu stigmatisieren. Das Grundgesetz schützt aber die Würde aller Menschen und garantiert, den Glauben frei auszuüben. Die SPD-Fraktion plädiert deswegen dafür, Hass von Radikalen und Fundamentalisten aktiv entgegen zu treten. Integration gelingt am Ende nur durch die beiderseitige Bereitschaft zu Gemeinschaft und Toleranz.
SPD-Mitgliederentscheid hat begonnen
Außerdem läuft seit dem 20. Februar das SPD-Mitgliedervotum, das über den Koalitionsvertrag von Union und SPD entscheidet. Von der Zustimmung der Parteimitglieder hängt ab, ob die Große Koalition fortgesetzt wird oder nicht. Bis zum 2. März müssen die ausgefüllten Unterlagen per Brief im Willy-Brandt-Haus angekommen sein. Den Koalitionsvertrag findet ihr hier.
Ich rufe alle SPD-Mitglieder dazu auf, ihre Stimme zu nutzen! Der Mitgliederentscheid ist eine echte Chance auf demokratische Beteiligung. Wir alle haben jetzt gemeinsam die Gelegenheit, über vier weitere Jahre Große Koalition abzustimmen.