Einsatz für mehr Mieterschutz
Der Bundesinnenminister hat zwei für die SPD-Fraktion zentrale Vorhaben aus der Novelle des Baugesetzes entfernt, die Mieter schützen sollen. Wir halten das für inakzeptabel.
Im August 2019 waren die Pläne eigentlich schon in trockenen Tüchern: „Die Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket, und einigt sich auf Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums“, hieß es auf der Webseite des von Horst Seehofer geführten Innenministeriums.
Unter zahlreichen Maßnahmen wie etwa der Verlängerung der Mietpreisbremse standen auch diese für die SPD-Fraktion zentralen Vorhaben: Bis zum Ende des Jahres werde die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenze. Zudem werde sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken sollen verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots.
Horst Seehofer hatte aber am Dienstag einen neuen Entwurf an die anderen Ministerien versandt, in dem eine in einer früheren Version enthaltene Passage gestrichen worden war. In diesem neu vorgelegten Entwurf zur Baugesetzbuchnovelle waren die zwei wichtigen SPD-Vorhaben – Baugebote und Umwandlungsverbote – entgegen mehrfacher Vereinbarungen entfernt worden.
Entsprechend groß ist unsere Empörung. Horst Seehofer ist unter dem Druck der Immobilienlobby eingeknickt. Die SPD wird die Anti-Mieter-Haltung nicht mittragen. Für uns ist das inakzeptabel.
Der Bundestag soll handlungsfähig bleiben
Mit der Änderung des Bundeswahlrechts soll die Vergrößerung des Bundestags begrenzt werden. Bei der Bundestagswahl 2025 wird die Anzahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert.
Der Deutsche Bundestag hat auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts bei der Bundestagswahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten angenommen, eine weitere Erhöhung der Sitzzahl ist nicht ausgeschlossen. Dies könnte den Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen.
Also haben wir im Bundestag am Freitag einen Gesetzesentwurf beschlossen, der einer weiteren Vergrößerung entgegenwirkt.
Auch soll nach der Änderung des Bundeswahlgesetzes ab der Bundestagswahl 2025 die Zahl der Wahlkreise von 299 auf künftig 280 reduziert werden.
Dem Deutschen Bundestag wurde zudem aufgegeben, eine Reformkommission einzusetzen, die sich mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit erarbeiten soll. Außerdem soll sie Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Anzahl von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen. Dieser Punkt ist uns in der SPD besonders wichtig.
Ein Meilenstein für die Erinnerungskultur
Der Bundestag hat am Freitag einen Antrag der SPD und CDU/CSU zur Stärkung des Gedenkens an die Opfer der deutschen Vernichtungskriege verabschiedet.
In dem Antrag „Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskriegs stärken und bisher weniger beachtete Opfergruppen des Nationalsozialismus anerkennen“ ist die Realisierung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte vorgesehen, die sich mit der Geschichte und Aufarbeitung des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft auseinandersetzt. Damit schließt der Deutsche Bundestag eine Lücke in der deutschen Erinnerungskultur. Mit dieser Gedenkstätte soll über das geschehene Leid in Europa wie Deutschland aufgeklärt und den Nachkommen der Opfer Raum für Gedenken und Erinnerung gegeben werden.
Die Ausmaße der Verbrechen der Nationalsozialisten im Osten und Südosten Europas sind bisher viel zu wenig im kollektiven Bewusstsein von uns Deutschen verankert und das muss sich ändern!