Kinderrechte im Grundgesetz: Verhandlungen zu Grundgesetzänderung aufgrund fehlenden Einigungswillens gescheitert
Nach jahrelangen Verhandlungen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist das Vorhaben gescheitert. Der von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eingeforderte nötige Einigungswille war am Ende leider nicht da. Insbesondere CDU und CSU waren nicht bereit den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Damit hält die Union eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags nicht ein.
Das ist bitter und enttäuschend. Noch nie war die SPD dem Ziel „Kinderrechte im Grundgesetz“ so nahe. Der SPD ging es immer darum, Kinder und Familien zu stärken. Seit Jahren kämpft die SPD dafür, mit der Grundgesetzänderung den Schutz des Kindeswohls auszubauen. Gerade Kinder und Familien haben in den letzten Monaten zum Wohle der Gesamtgesellschaft und zur Eindämmung der Pandemie häufig zurückgesteckt und sind nach wie vor großen Belastungen ausgesetzt. Umso ernüchternder ist es, dass jetzt ein großer Schritt zur Stärkung der Belange der Kinder an dieser entscheidenden Stelle versäumt wird.
Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Nachdem der Bundestag Mitte April über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten hatte, konnte trotz all unserem Bemühen kein tragfähiger und guter Kompromiss gefunden werden.