Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee – das heißt über ihre Einsätze und deren Verlängerung entscheidet der Bundestag. Das haben wir in dieser Sitzungswoche, am 12. und 13.12.2017 in den unten beschriebenen Fällen für jeweils zunächst drei Monate getan. Ich habe allen Verlängerungen zugestimmt, mir die Entscheidung aber nicht leicht gemacht. Insbesondere für die Mandate gegen die Terrororganisation IS sowie die Ausbildungsunterstützung in Afghanistan erwarte ich eine Neubewertung der aktuellen politischen und militärischen Situation, wenn wir im März erneut darüber abstimmen und zustimmen sollen.
Mittelmeerraum stabilisieren
Die NATO-geführte maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SG) soll im Mittelmeerraum Krisenentwicklungen im maritimen Umfeld und maritimen Terrorismus frühzeitig erkennen und ihnen entgegenwirken. Die Aufgabe der deutschen Streitkräfte bleibt es, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung und zum Lagebildaustausch sowie zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld zu leisten. Der vorliegende Beschluss sieht weiterhin den Einsatz von bis zu 650 deutschen Soldatinnen und Soldaten vor. Die Mandatslaufzeit soll um drei Monate verlängert werden und am 31. März 2018 enden.
Mandat gegen Terrororganisation IS fortsetzen
Der Beschluss sieht die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Kampf gegen die Terrororganisation IS bis zum 31. März 2018 vor. Vom IS geht weiterhin eine signifikante Bedrohung aus. Dies haben Anschläge in Frankreich, Belgien, der Türkei aber auch in Deutschland gezeigt. Der deutsche Beitrag dient dem Kampf gegen den Terrorismus und der Unterstützung insbesondere des Iraks und der internationalen Anti-IS-Koalition in ihrem Kampf gegen den IS durch Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung, seegehendem Schutz und Stabspersonal. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert bei 1.200 deutschen Soldatinnen und Soldaten.
Afghanistan bei Ausbildung nationaler Sicherheitskräfte unterstützen
Auftrag der NATO-geführten Mission Resolute Support bleibt es, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Neben der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte hat die Bundewehr weiterhin den Auftrag, auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall in begrenztem Umfang und in Abstimmung mit der afghanischen Regierung zu unterstützen. Mit dem gefassten Beschluss ist das Bundeswehr-Mandat bis zum 31. März 2018 verlängert worden. Die Personalobergrenze soll unverändert bei 980 Soldatinnen und Soldaten bleiben.
Beteiligung an VN-Mission in Darfur (UNAMID) verlängern
Trotz umfangreicher Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, den Konflikt in der Region Darfur im Sudan beizulegen, ist es bisher nicht gelungen, einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu etablieren. Bei den UNAMID-Aufgaben sind weiterhin der Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Gewährleistung der Sicherheit der humanitären Helfer prioritär. Der deutsche militärische Beitrag soll wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen. Der vorliegende Beschluss hat die deutsche Beteiligung an UNAMID bis zum 31. März 2018 verlängert. Die Truppenobergrenze soll bei 50 Soldatinnen und Soldaten bleiben.
Beteiligung an VN-Mission im Südsudan (UNMISS) verlängern
Nach dem Wiederausbruch des Bürgerkriegs im Juli 2016 hat sich die humanitäre Lage im Südsudan zugespitzt. Humanitäres Völkerrecht und Menschenrecht wurden und werden massiv verletzt: Von ursprünglich gut 12 Millionen Einwohnern sind aktuell 7,6 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, darunter über 2 Millionen Flüchtlinge in den Nachbarstaaten und 1,87 Millionen Binnenvertriebene. Die prioritäre Ausrichtung von UNMISS auf den Schutz der südsudanesischen Zivilbevölkerung bleibt bestehen. Der deutsche militärische Beitrag soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Darüber hinaus kann im Bedarfsfalle mit deutschem Personal eine temporäre Ausbildungsunterstützung von VN-Angehörigen im Hauptquartier von UNMISS erfolgen. Der gefasste Beschluss sieht vor, die deutsche Beteiligung an UNMISS bis zum 31. März 2017 zu verlängern. Die Truppenobergrenze soll bei 50 Soldatinnen und Soldaten bleiben.
MINUSMA-Mission in Mali fortsetzen
Auch die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) soll mit dem vorliegenden Beschluss unverändert bis zum 30. April 2018 verlängert werden. Ziel ist es, Mali in eine friedliche Zukunft führen zu helfen. Die Sicherheitslage in Mali ist weiterhin angespannt. Zu den Kernaufgaben der Mission gehört, die Vereinbarungen zur Waffenruhe und die vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie die Umsetzung des Friedensabkommens zu unterstützen. Dafür soll die Mandatsobergrenze bei 1.000 deutschen Soldatinnen und Soldaten bleiben.
Irak im Kampf gegen den IS durch Ausbildungsmission unterstützen
Die deutsche Beteiligung an der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte soll zunächst bis zum 30. April 2018 fortgesetzt werden. Seit Beginn der multinationalen Ausbildung hat die Bundeswehr gemeinsam mit internationalen Partnern bereits über 16.000 Sicherheitskräfte im Nord-Irak ausgebildet. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz. Hierzu gehören humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die Mandatsobergrenze soll bei 150 Soldatinnen und Soldaten bleiben. Angesichts der in Folge des kurdischen Unabhängigkeitsreferendums eingetretenen Spannungen zwischen der irakischen Zentralregierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak, unterstützt die Bundesregierung Bemühungen für einen Dialogprozess aller beteiligten Parteien. Sollte es zu substanziellen Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften der Regierung der Region Kurdistan-Irak und den Irakischen Streitkräften wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Sicherheitslage und in Abstimmung mit ihren internationalen Partnern unverzüglich entscheiden, die Ausbildungsunterstützung im Nordirak auszusetzen.