Heute, am 27.01. jährt sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau zum 73. Mal. Der Tag wurde 2005 von der UN zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts erklärt und soll weltweit dazu anregen, sich mit den von den Nationalsozialisten begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, im Spezifischen dem Holocaust, auseinanderzusetzen. Nur das regelmäßige Gedenken der unzähligen Opfer der nationalsozialistischen Terrorherrschaft sowie die Aufarbeitung ihrer menschenverachtenden Taten können uns davor schützen, dass sich ein derart düsteres Kapitel der Geschichte auch nur in Ansätzen wiederholt.
Besonders am Herzen liegt mir daher die entschiedene Bekämpfung von Antisemitismus aller Art. Insbesondere im Internet, aber auch „auf der Straße“ müssen unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger immer wieder (und damit auch 73 Jahre nach Kriegsende noch!) antisemitische Anfeindungen ertragen. Das zeigt mir, wie drängend die Arbeit gegen Antisemitismus auch heute noch ist. Insbesondere für mich als Politikerin sehe ich eine besondere Aufgabe darin, eine Gesellschaft zu fördern, in der wir alle respekt- und würdevoll miteinander umgehen. Leider scheinen sich in letzter Zeit jedoch Tendenzen der politischen Polarisierung abzuzeichnen. Nicht nur im Kontext meines Engagements im „Bündnis gegen Rechts“, sondern auch im Alltag beobachte ich dabei mit Besorgnis das Erstarken rechtsideologischer Bewegungen.
Umso mehr freue ich mich, dass wir vergangene Woche, am 18.01. im Bundestag einen Antrag zur Antisemitismus-Bekämpfung verabschiedet haben, der u.a. die Berufung einer oder eines Antisemitismusbeauftragten fordert.
Der/ die Antisemitismusbeauftragte soll die zentrale Anlaufstelle sowohl für die Interessen und Belange jüdischer Gruppen, als auch für Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung bilden – sei es auf Regierungs-, Bundes- oder Landesebene bzw. auf Ebene der Zivilbevölkerung. Damit wird der/ die Beauftragte zum Koordinationsknoten für einen effektiven Kampf gegen den Antisemitismus. Abgesehen von diesen Koordinations- und Organisationsaufgaben soll er/ sie unsere Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus mittels Öffentlichkeitsarbeit sowie politischer und kultureller Bildung sensibilisieren.
Der/ die Antisemitismusbeauftragte soll von einem unabhängigen Kreis – bestehend aus jüdischen und nicht jüdischen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und der Bildungspraxis sowie aus der Zivilgesellschaft – beraten werden. Den Kreis wird die Bundesregierung in Absprache mit dem/der Beauftragten berufen.
Ich bin überzeugt davon, dass der/ die Antisemitismusbeauftragte in Zukunft ein zentrales und bedeutendes Element im Kampf gegen Antisemitismus bilden und zu einer effektiveren Arbeit gegen jedwede Formen des Antisemitismus beitragen wird. Denn auch wenn es für den heutigen Tage im Besonderen gilt, so sollte grundsätzlich doch kontinuierlich gelten: Niemals vergeben, niemals vergessen.