„Ich freue mich sehr darüber, dass auch Organisationen aus Bielefeld von dem Hilfsfonds profitieren und so mithilfe europäischer Mittel ihr wichtiges Engagement fortsetzen können.“ So reagierte Wiebke Esdar auf dem Förderbescheid.
Aus Bielefeld wurde beispielsweise das Projekt „ALVENI“ des AWO Kreisverbands Bielefeld in die zweite Förderperiode aufgenommen. Mit dem Projekt unterstützt die AWO Neuzugewanderte aus der EU aktiv in ihrem Integrationsprozess. Durch Beratungsangebote in der jeweiligen Muttersprache sowie durch die Begleitung zu Ämtern, Kitas, Sprachschulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen werden die Neuzugewanderten allmählich an reguläre Hilfs- und Unterstützungsangebote in der BRD herangeführt, sodass sie diese nach einer angemessenen Eingewöhnungsphase auch eigenständig aufsuchen können. Um sozialer Exklusion zudem bereits frühzeitig entgegenzuwirken, erhalten Zugwanderte mit Kindern Unterstützung bei der Kitaplatzsuche und -anmeldung. Kleine Kinder erhalten so einen niedrigschwelligen, spielerischen Zugang zur deutschen Sprache. Auch für Erwachsene werden Sprach- und Integrationskurse angeboten.
Neben dem Projekt „ALVENI“ profitiert auch das Projekt „Beratungsstelle Theodora: Prostituierten-Beratung, Armutsbekämpfung, Teilhabe“ der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen von dem EU-Hilfsfonds. Weiterführende Informationen zum EHAP sowie den beiden geförderten Projekten aus OWL erhalten Sie unter:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europaeische-Fonds/EHAP/ehap.html, https://awo-bielefeld.de/menschen-mit-zuwanderungsgeschichte/alveni/, https://www.frauenhilfe-westfalen.de/prostitution-theodora.php.
Hintergrund:
In der Europäischen Union sind rund 25 % der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Erhebliche materielle Entbehrungen gehören für sie ebenso zum Alltag wie Nahrungsmittelmangel oder Hürden bei der gesellschaftlichen Partizipation. Mit dem „Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ (EHAP) haben sich es die EU-Mitgliedsstaaten daher im Rahmen der sogenannten „Europa-2020-Strategie“ zum Ziel gesetzt, die Zahl der von Armut betroffenen oder bedrohten EU-Bürgerinnen und Bürger bis 2020 deutlich zu reduzieren. Damit leistet der Fonds einen wichtigen Beitrag zu der Stärkung der Säule der sozialen Rechte innerhalb der Union. Gefördert werden beispielsweise Programme von Nichtregierungsorganisationen, die darauf spezialisiert sind, Betroffene zum einen materiell zu unterstützen und ihnen zum anderen aktiv dabei zu helfen, die ersten Schritte aus Armut und sozialer Ausgrenzung heraus zu gehen.
Da die Ausprägungen von sozialer Exklusion und Armut je nach EU-Mitgliedsstaat jedoch erheblich variieren, entwickeln die nationalen Behörden jeweils eigene Konzepte mit landesspezifischen Förderschwerpunkten. In Deutschland beispielsweise liegt der Fokus auf der sozialen Inklusion von EU-Migrantinnen und Migranten. Zudem soll die Integration von Obdachlosen sowie Obdachlosigkeitsgefährdeten gefördert werden. Die erste Förderperiode des Fonds läuft noch bis Ende dieses Jahres, ab 2019 startet dann die zweite Förderrunde, für die insgesamt rund 40 Mio. € zur Verfügung stehen.