Die Vorfälle in Chemnitz zeigen: Unsere demokratische Gesellschaft steht vor neuen Herausforderungen. Es gibt einen massiven Anstieg demokratiefeindlicher Phänomene wie Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Zeit, zu handeln!
Wir brauchen ein „Gesetz zur Förderung der Demokratie“, das die wichtige Arbeit von Projekten und Initiativen langfristig abgesichert und verlässliche Strukturen schafft. Vor allem bedarf es einer bundesweiten Förderung der Demokratiearbeit. Damit ist nicht gemeint, sozusagen „von oben“ Demokratie zu verordnen, sondern zum Beispiel Bildungsarbeit in Sachen Demokratie zu unterstützen und Engagement zu fördern.
Die SPD-Fraktion macht mit einer an diesem Freitag beschlossenen Positionierung deutlich: Sie unterstützt Familienministerin Franziska Giffey (SPD) bei der Erarbeitung eines „Demokratiefördergesetzes“ und wird sich in der Koalition dafür stark machen.
Zentrale Inhalte dieses Gesetzes sind:
Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihrer Prinzipien zu stärken.
Die Beschreibung der Aufgaben dieses bürgerschaftlichen Engagements zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. Außerdem, wie diese Aufgaben durch Aufklärung, Bildung, Information, Gegenargumentation und Unterstützung Betroffener erfüllt werden können.
Die Vergabe von Bundesmitteln durch Zuwendungen, Zuweisungen und öffentliche Aufträge, den Adressatenkreis dieser Gelder, die von nichtstaatlichen Organisationen zu erfüllenden Zulassungsvoraussetzungen und den Erlass von Förderrichtlinien.
Übrigens: Das „Gesetz zur Förderung der Demokratie“ greift auf die bereits im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bestehenden Strukturen zurück.