Klimakompromiss, Mietpreisbremse und der Wolf: die letzte Sitzungswoche vor Weihnachten (16.-20.12. )

Auch in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten war nochmal einiges los in Berlin. Am Mittwoch stimmte der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag dem Kompromiss zum Klimapaket der Bundesregierung zu. Am Donnerstag stimmten auch wir im Bundestag bei einer namentlichen Abstimmung dafür. Der Kompromiss beinhaltet einen erhöhten CO2-Preis von nun 25 Euro pro Tonne, eine weitere Anhebung der Pendlerpauschale bei längeren Strecken, sowie eine deutliche Absenkung der EEG-Umlage, was Entlastungen beim Strompreis nach sich zieht. Bei Strompreisen und Pendlerpauschale werden die Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum von 2021 bis 2025 um insgesamt 23 Milliarden Euro mehr entlastet, als bisher geplant.

Um den Ausbau der modernen Infrastruktur zu beschleunigen und den Anforderungen, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, gerecht zu werden, hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung über zwei Gesetzesentwürfe der Bundesregierung beraten, die die weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zum Ziel haben. In mehreren Modellprojekten soll geprüft werden, ob eine Schaffung von Baurecht durch einzelgesetzliche Regelungen zu einer Beschleunigung der Verfahren führt.

Am Mittwoch wurde außerdem in erster Lesung über einen Koalitionsentwurf zur Mietpreisbremse beraten. Die SPD-Fraktion steht fest an der Seite der Mieterinnen und Mieter, deshalb haben wir uns für eine Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht und konnten uns dabei gegen die Union durchsetzen. Konkret geht es im Gesetzesentwurf um die Möglichkeit einer Verlängerung bis zum 31.12.2025 und um eine generelle Verschärfung durch einen rückwirkenden Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete für 30 Monate – was sogar über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinausgeht! Das ist eine wichtige Stärkung der Rechte der Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD so nicht geben würde.

In einer namentlichen Abstimmung hat der Bundestag außerdem den Abschuss von Wölfen in Deutschland zum Schutz von Schafen und anderen Nutztieren konkretisiert. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Wölfe, die wolfssichere Zäune überwunden und ein Schaf gerissen haben, nun entnommen werden. Lässt sich der schuldige Wolf nicht finden und ist gesichert, dass der „falsche“ Wolf entnommen wurde, können nach strenger Prüfung weitere Rudelmitglieder geschossen werden. Für uns als SPD ist jedoch klar, dass der Wolf eine geschützte Art ist, Ausnahmen müssen immer gut begründet sein. Deshalb hätten wir an diesem Punkt gerne eine Regelung gefunden, die sowohl einen wirksamen Herdenschutz, als auch einen effektiven Artenschutz des Wolfes umfasst. Mit der Union war das in diesem Umfang jedoch leider nicht möglich.