Steuertrickserei bekämpfen, Aufstiegschancen verbessern, Waffenrecht verschärfen: die Sitzungswoche vom 9.-13.12.

Jedes Jahr gehen dem Bund und anderen EU-Mitgliedsstaaten beträchtliche Einnahmen durch „Steueroptimierung“ und „grenzüberschreitende Steuergestaltung“ verloren. Deshalb hat der Bundestag am Donnerstag ein „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuermodelle“ beschlossen. Dadurch sollen vor allem Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer verpflichtet werden, dem Bundeszentralamt für Steuern grenzüberschreitende Steuergestaltungmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder quasi verkauft haben. Auf diese Weise können Gesetzeslücken und Graubereiche künftig schneller erkannt und geschlossen werden. Wer mehr erfahren möchte, kann sich die Rede anschauen, die ich dazu im Plenum halten durfte.

                                                                                                                                       

Am Freitag hat der Bundestag in erster Lesung einen Entwurf zur Vierten Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes debattiert. Durch die Änderung soll die berufliche Weiterbildung noch attraktiver werden und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranbringen. Das verbessert die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger enorm. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert das schon seit langem.

Mit dem in 2./3. Lesung beschlossenen Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz setzt die Koalition die geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht um. Vor allem vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Paris im Januar und November 2015 soll die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschwert werden. Konkret wird dafür das nationale Waffenregister ausgebaut und es gibt verschiedene Änderungen an der rechtlichen Einordnung bestimmter Schusswaffen oder sonstiger Gegenstände. Außerdem werden die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden abzufragen, ob bezüglich des Antragstellers Anhaltspunkte für das Verfolgen extremistischer Bestrebungen bestehen.