Mit dem Jahressteuergesetz soll Rechtssicherheit auch für politisches Engagement gemeinnütziger Organisationen geschaffen werden. Gemeinnützige Organisationen sollen sich in politische Entscheidungsprozesse für ihre Zielsetzungen einbringen können.
„Wie vertragen sich Gemeinnützigkeit und politisches Engagement?“
Die Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion wollen gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz sicherstellen, dass sich gemeinnützige Organisationen im Rahmen ihrer Satzung politisch betätigen können, ohne ihre Steuerbegünstigung zu gefährden. Deshalb wollen wir die Initiative aus dem Finanzausschuss des Bundesrates für eine klarstellende Regelung zur politischen Tätigkeit von gemeinnützigen Organisationen aufnehmen und so Gemeinnützigkeit und politisches Engagement im Rahmen des Jahressteuergesetzes vereinbar machen.
Nach unserer Auffassung können gemeinnützige Ziele, etwa die Förderung des Umweltschutzes oder der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, nicht ohne Einmischung in die politische Willensbildung vertreten werden. Auch gemeinnützige Organisationen sollen ihre zivilgesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen dürfen. Sportvereine sollen beispielsweise auch zu einem Engagement gegen Rassismus anlässlich von Vorkommnissen bei einem Fußballspiel aufrufen können. Ein solcher Aufruf muss als Einwirkung auf die öffentliche Meinung vom Satzungszweck Sport umfasst sein. Das bedeutet der Fußballverein darf nur im Rahmen „Sport“ sein politisches Engagement ausleben.
Wir wollen mit dem Jahressteuergesetz 2020 rechtlich klarstellen, dass sich gemeinnützige Organisationen in politischen Entscheidungsprozessen für ihre Zielsetzungen einbringen und Stellung beziehen können. Gleichzeitig wollen wir die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale anheben. Damit wollen wir vielen Vereinen bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit helfen und auch in Krisenzeiten ein starkes Signal für diese Unterstützung geben.