Verdoppelung der Behinderten- und Pflege-Pauschbeträgen helfen im Alltag

Wiebke Esdar, zuständige Berichterstatterin:

 

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Behinderten-Pauschbetragsgesetz verabschiedet. Das neue Gesetz sieht eine Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge, die Einführung eines neuen behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags sowie Verbesserungen beim Pflege-Pauschbetrag vor. Die Änderungen sollen ab dem neuen Jahr 2021 gelten.

„In Deutschland gibt es rund 10 Millionen Personen mit Behinderungen und circa 1,7 Millionen Pflegebedürftige, die ausschließlich von ihren Angehörigen betreut werden. Diesen Menschen wollen wir konkret im Alltag helfen, indem wir sie sowohl finanziell als auch von aufwendigen Nachweispflichten entlasten. Als SPD-Bundestagsfraktion war uns dabei besonders wichtig, dass die Pauschbeträge in Zukunft evaluiert werden. Die Betroffenen sollen nicht noch einmal über vier Jahrzehnte auf eine steuerliche Besserstellung warten müssen.“

Die Behinderten-Pauschbeträge werden auf sämtlichen Stufen verdoppelt und die Systematik aktualisiert. So erhöht sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beispielsweise von 1.420 auf 2.840 Euro. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll zudem auf die bisherigen zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

Zusätzlich können Betroffene in Zukunft auf den aufwendigen Nachweis von einzelnen Fahrtkosten verzichten, da ein neuer Pauschbetrag eingeführt werden soll.

Schließlich wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf deutlich von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht und erstmals wird ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei in Höhe von 600 Euro bzw. 1.100 Euro eingeführt.