Corona-Auswirkungen abschwächen, Hass und Hetze im Netz bekämpfen: Sitzungswoche vom 9.-13.03.

Auch den Bundestag hat der Corona-Virus mittlerweile erreicht. Um Unternehmen von
wirtschaftlichen Schäden, die ihnen durch das Virus entstehen, zu entlasten, wurde die
Tagesordnung des Bundestages kurzfristig geändert. Dadurch konnte am Freitag
beschlossen werden, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern, um auf
wirtschaftliche Einbrüche richtig reagieren zu können und Arbeitsplätze zu sichern.
Konkret bedeutet das, dass der Prozentsatz an Beschäftigten, die von einem
Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit ein Unternehmen Kurzarbeitergeld erhält,
auf 10 Prozent gesenkt wird. Auch für Beschäftigte in Leiharbeit soll Kurzarbeitergeld
ermöglicht werden. Außerdem soll teilweise oder vollständig darauf verzichtet werden
können, Arbeitszeitschwankungen, die zur Verhinderung von Kurzarbeit verwendet
werden, ins Minus zu fahren. Zusätzlich wird eine vollständige Erstattung der
Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit ermöglicht. „Wir wollen
die Auswirkungen der Krise auf die arbeitenden Menschen und die Volkswirtschaft
eindämmen“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider. „Deshalb spannen wir einen Schutzschirm für
Arbeitsplätze.“

Zudem haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines „Arbeit von morgen“-Gesetzes
in den Bundestag eingebracht. Durch eine bessere Förderung von Weiterbildung soll
dafür gesorgt werden, dass Beschäftigte auch bei veränderten Anforderungen im Job
mithalten können. Konkret bedeutet das, dass die Bundesagentur für Arbeit die
berufliche Weiterbildung und Qualifizierung noch stärker fördern kann als bisher. In
Betrieben, in denen mindestens jede/r fünfte Beschäftigte Weiterbildung braucht, sollen
die entsprechenden Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt, unabhängig von
Betriebsgröße um mindestens zehn Prozent erhöht werden. Gerade Beschäftigte und
Betriebe die vom Strukturwandel betroffen sind, würden davon profitieren. Damit soll
Beschäftigung und Sicherheit für alle erreicht werden.

„Wir schauen nicht tatenlos zu, wie sich Hass und Hetze im Internet ausbreiten, denn
die Morde in Hanau, Halle und Kassel zeigen, wie schnell aus Worten Taten werden“,
sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner. Im
Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in Deutschland.
Deshalb hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung über einen Gesetzesentwurf
zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" beraten. Mit diesem
Entwurf will die Koalition das Strafrecht verschärfen und dafür sorgen, dass Hetze und
Bedrohung im Netz in Zukunft härter und effektiver verfolgt werden können.
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen besser geschützt und der
Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz auf bis zu drei Jahre
Freiheitsstrafe erhöht werden. Antisemitische Motive sollen ausdrücklich
strafverschärfend wirken. Plattformen, auf denen Hasskommentare veröffentlicht
werden, sollen diese künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare
Postings, wie Volksverhetzung, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen oder Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden.