Freiheit & Solidarität: Die allgemeine Impfpflicht für Erwachsene als Weg aus der Pandemie

Mein Wunsch und mein Ziel war es, dass wir auf eine Impfpflicht in Deutschland verzichten können. Die immer noch viel zu geringe Anzahl der Geimpften zeigt aber: Wir brauchen eine allgemeine Impfpflicht um im nächsten Herbst/Winter vermeidbare Todesfälle, eine Überlastung des Gesundheitssystems und wieder weitreichende Freiheitseinschränkungen im alltäglichen Leben zu vermeiden. 

Darum habe ich den Antrag für eine allgemeine Impfpflicht für alle Erwachsenen mitgezeichnet. Das heißt, ich werde in dieser Sitzungswoche als Antragstellerin diesen Antrag mit vielen anderen gemeinsam im Deutschen Bundestag einbringen.

 

Ich habe wirklich sehr gehofft, dass wir eine allgemeine Impfpflicht nicht brauchen. Wir haben darauf gesetzt, dass sich genug Menschen freiwillig impfen lassen. Die große Mehrheit hat das auch getan: 75% der Menschen in Deutschland sind doppelt geimpft, mehr als die Hälfte dreifach. 

Doch das reicht nicht, denn das Corona-Virus verändert sich. Hatten wir es anfangs noch mit dem ursprünglichen Virus zu tun, war unsere Hoffnung, dass eine Impfquote von ca. 70 Prozent ausreichen würde, um die Pandemie einzudämmen. Doch erst die Delta-Variante und jetzt die Omikron-Variante zeigen uns, dass unser bisheriger Erfolg nicht ausreicht. Das zwingt uns, neue Maßnahmen zu ergreifen, um die Impfquote zu erhöhen. Andernfalls riskieren wir die Gesundheit und das Leben vieler unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger.

 

Impfen ist ein persönlicher Eingriff, darum ist eine Impfpflicht besonders intensiv abzuwägen. Das heißt für mich, dass wir die Debatte um eine Impfpflicht ernsthaft und faktenbasiert führen müssen und werden.

Darum ist es wichtig zu betonen, dass die zugelassenen Impfstoffe gegen das Corona-Virus gründlich geprüft und sicher sind. Zudem schützen sie nachweislich sehr gut vor einem schweren Krankheitsverlauf und vermindern auch zumindest zeitweise die Übertragbarkeit der Krankheit.

 

Auch deswegen ist die Impfung keine rein persönliche Entscheidung mehr, sondern es ist auch eine Frage der Solidarität gegenüber dem Personal in Krankenhäusern und gegenüber den Mitmenschen, die sich nicht impfen lassen können.

Es ist ein Abwägungsprozess: Aktuell haben wir Eingriffe in die Freiheitsrechte aller, durch Maßnahmen gegen die Pandemie, die nötig sind, weil sich eine kleine, aber zu große Minderheit nicht impfen lassen will. Mit einer Impfpflicht wären wir besser gewappnet für den nächsten Herbst und Winter, alle könnten sich freier bewegen, große Veranstaltungen wären wieder möglich. Ich will, dass große Veranstaltungen auch für diejenigen wieder möglich sind, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Es geht auch um die Freiheit dieser Menschen. 

Es geht darum, jetzt vorausschauend zu handeln, sodass vor der nächsten Welle alle Erwachsenen geimpft sind.

 

Was genau sieht der Antrag zur Impfpflicht ab 18 vor?

Bis zum 15. Mai 2022 erhalten die Menschen Beratungsangebote und Informationen u.a. über die Gefahren der Covid-19-Erkrankung und die zugelassenen Impfstoffe von den Krankenkassen. Zudem gilt die gesetzliche Pflicht, sich bis zum Herbst impfen zu lassen. Alle Menschen, die dreimal geimpft (oder  genesen) sind, können ihre Impfung einfach in der Apotheke oder digital per Smartphone nachweisen. Sie müssen dann nichts weiter tun.

Wer noch nicht dreimal geimpft ist, hat Zeit, sich zu informieren und sich dann impfen zu lassen. Diejenigen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, oder Frauen, die am Beginn ihrer Schwangerschaft stehen, können dies einfach nachweisen und müssen sich selbstverständlich nicht impfen lassen.

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt dann die Impfpflicht. Alle Erwachsenen müssen dann drei Immunisierungen nachweisen können, was auch im öffentlichen Raum kontrolliert werden kann. Wenn Personen bis dahin kein Impfangebot wahrgenommen haben, werden die zuständige Ordnungsbehörde informiert und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dabei werden keine Zwangsmaßnahmen angedroht oder umgesetzt.

Das geplante Gesetz zur Impfpflicht wird bis zum 31. Dezember 2023 befristet sein. Bis dahin wird das Gesetz alle drei Monate auf seine Wirksamkeit überprüft. Die Ergebnisse der Prüfung müssen dem Bundestag vorgelegt werden.

Ich halte dieses Vorgehen, insbesondere die Kombination aus Beratungsangebot und Impfpflicht für richtig und gut durchdacht. Wir müssen mit den persönlichen Bedenken und Ängsten individuell umgehen, aber eben letztendlich auch die Impfquote deutlich erhöhen.