Familien finanziell stärken – Das Familienentlastungsgesetz kommt

„Familien zu stärken und zu entlasten, das war unsere Zusage an die Menschen im Land. Wir lösen dieses Versprechen heute mit dem Familienentlastungsgesetz ein. Insgesamt werden Familien ab dem nächsten Jahr durch um rund 9,8 Mrd. Euro entlastet. So steigen die verfügbaren Einkommen, insbesondere bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen. Das war uns als SPD besonders wichtig“, betonte Wiebke Esdar, SPD-Bundestagsabgeordnete für die Wahlkreise Bielefeld und Werther bei Ihrer Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages.

 Durch das beschlossene Familienentlastungsgesetz wird das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Zusätzlich wird der steuerliche Kinderfreibetrag angepasst (2019 und 2020 um jeweils 192 Euro). Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer wird in den Jahren 2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro erhöht. Ab 2019 wird die „kalte Progression“ ausgeglichen, damit Lohnsteigerungen bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommen.

 

 

 

 

Hintergrund:

Die Rede von Wiebke Esdar kann unter nachfolgendem Link auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingesehen werden: https://dbtg.tv/fvid/7289612

 

Zur sogenannten „kalten Progression“:

 Oft steigt die Kaufkraft trotz Lohnzuwächsen aufgrund der Inflation nicht. Trotzdem wird wegen des höheren Lohns ein höherer Steuersatz angesetzt. Die Steuer- belastung steigt und die Kaufkraft nimmt trotz Lohnsteigerung real ab. Das ist ungerecht. Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Lohnzuwächse bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommen.

 

Modellrechnungen zur Veranschaulichung der Entlastungen:

 Eine alleinstehende Erzieherin mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen 40.000 Euro wird 2019 um 144 Euro und 2020 um 307 Euro entlastet.

 Eine Familie mit zwei Kindern und einer Alleinverdienenden / einem Alleinverdiener mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 40.000 Euro wird 2019 um 216 Euro und 2020 um 458 Euro entlastet.

Ein verheiratetes Paar (Kassiererin und Verwaltungsfachangestellter) mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen von insgesamt 60.000 Euro wird 2019 um 250 Euro und 2020 um 531 Euro bessergestellt.

 Ein verheiratetes Paar mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 80.000 Euro wird 2019 um 289 Euro und 2020 um 613 Euro entlastet.