Angehörigen-Entlastungsgesetz: Angehörige werden entlastet, Inklusion wird vorangebracht

Das Angehörigenentlastungsgesetz kommt. Damit gibt es bald spürbare Verbesserungen in der Sozialhilfe und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen.

„Viele Angehörige werden vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind. Für viele Angehörige ist das eine große finanzielle Belastung, weil je nach Einzelfall so schnell einmal hunderte Euro pro Monat zusammenkommen. Wir wollen das ändern und ihnen den Rücken stärken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können. Dafür hat das Kabinett heute den Weg frei gemacht.“, erklärt Wiebke Esdar, SPD-Bundestagsabgeordnete für Bielefeld und Werther.

Das Angehörigenentlastungsgesetz sieht vor, dass Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt in Anspruch genommen werden — und zwar in der gesamten Sozialhilfe. Bisher galt diese Regelung nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig weg. 

„Das Gesetz ist gerade für Menschen mit Behinderungen eine gute Nachricht: Wir werden nämlich die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung als festen Baustein der Inklusion verankern und mit mehr Geld ausstatten“ betont Esdar. Seit 2018 fördert der Bund diese Beratungsstellen, in denen Menschen mit Behinderungen vor allem von Menschen mit Behinderungen beraten werden. Auf Augenhöhe und kostenlos können sie sich über Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und die zuständigen Anlaufstellen informieren. Bisher war die Beratung bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Künftig wird es dieses Angebot dauerhaft geben, und es wird auch mit zusätzlichen Bundesmitteln versehen.

Darüber hinaus wird mit dem Angehörigenentlastungsgesetz ein Budget für Ausbildung eingeführt.  Dieses ermöglicht Menschen mit Behinderungen, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.

„Mit dem Gesetz haben wir ein Paket geschnürt, das Inklusion ein großes Stück voranbringt und Angehörige gezielt unterstützt“, so Esdar.

Hintergrund:

Weitere Informationen zum Angehörigenentlastungsgesetz finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/bundeskabinett-beschliesst-angehoerigen-entlastungsgesetz.html

Bisherige Regelung: Eine Betreuung im Pflegeheim kostet mehrere tausend Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt davon nur einen Teil ab. Für Pflegebedürftige bedeutet das: Sie müssen mit ihrem angesparten Vermögen für die verbleibenden Kosten aufkommen. Ist dieses aufgebraucht, springt der Staat ein und leistet „Hilfe zur Pflege“. Einen Teil des Geldes können Länder und Kommunen sich von den Angehörigen zurückholen. Das sind schnell mehrere hundert Euro monatlich.