Zur Zeit erreichen mich viele Fragen zum zweiten Pandemiegesetz, über dessen Neufassung der Bundestag am 15. Mai abstimmen wird. Die beiden meistgenannten lauten: müssen sich alle Menschen verpflichtend gegen COVID-19 impfen lassen? Und darf in Zukunft nur noch auf die Straße, wer nachgewiesen immun gegen die Krankheit ist? Bei beiden Fragen heißt die Antwort klar: Nein!
Der Gesetzentwurf sah und sieht immer vor, dass eine Impfung mit einem möglichen Serum gegen COVID-19 freiwillig bleibt. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben.
Wer nachweislich an COVID-19 erkrankt war und entsprechend immun gegen die Krankheit ist, wird auch weiterhin dieselben Grundrechte genießen wie alle anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dazu haben wir als SPD durchgesetzt, dass der Passus zum Immunitätsnachweis entsprechend aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird (§28 Abs. 1, Satz 3).
Wie üblich, lässt der Bundestag auch diesen Gesetzentwurf von Expertinnen und Experten sehr genau prüfen. Dazu haben bei diesem Gesetzesverfahren alle Bundestagsfraktionen Sachverständige benannt, die am 11. Mai angehört werden. Diese legen im Ausschuss für Gesundheit öffentlich ihre Einschätzungen zu dem Gesetzentwurf vor, die wiederum im weiteren Verfahren einfließen.
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind wir uns alle bewusst, dass die derzeitigen Einschränkungen für unsere Gesellschaft sehr belastend sind. Deshalb sollen sie auch nur so lange wie nötig bestehen bleiben und werden auch bereits schrittweise wieder gelockert. Klar ist aber auch: noch ist unsere Gesellschaft nicht über dem Berg! COVID-19 bedroht weiterhin unsere Gesundheit, solange keine Therapiemethoden und kein Impfstoff entwickelt wurden. Daran arbeiten derzeit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt. Doch bis es Erfolge gibt, sind wir vor Rückfällen und steigenden Infiziertenzahlen nicht geschützt. Bleibt also wachsam, achtet auf euch und eure Mitmenschen und bleibt gesund!