Mit dem Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017, das der Deutsche Bundestag am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung beraten wird, sollen wichtige
zeitkritische Änderungen vorgenommen werden, damit die Verfahren zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auch in Zeiten der Corona-Pandemie durchgeführt werden können. Da ich die geplanten Änderungen der Streichung der Sonderregelungen für Bürgerwindenergieprojekte, die Verlängerung von Antrags- und Genehmigungsfristen für Erneuerbare-Energien-Projekte und die Schaffung der Voraussetzungen für die Feststellung der Eignung von Flächen für Windenergie auf See grundsätzlich für sinnvoll erachte, werde ich dem Gesetzesentwurf zustimmen.
Wenngleich es sich hier um einen Gesetzesentwurf mit zeitkritischem Änderungsbedarf handelt, halte ich die vorgeschlagenen Änderungen für nicht ausreichend: Die gesetzliche Verankerung des im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU vereinbarten 65 Prozent Ziels samt der hierfür erforderlichen Anhebung der Ausbaupfade der Erneuerbaren Energien im EEG, die Novelle des Mieterstromgesetzes, eine finanzielle Beteiligung der Standortkommunen, ein Regionalisierungsbonus oder auch der Abbau von Genehmigungshemmnissen und die Beschleunigung von Planungsprozessen bei der Windkraft müssen zeitnahe im Rahmen einer großen EEG-Novelle nachfolgen.
Neben diesen überaus wichtigen energiepolitischen Vorhaben beobachte ich mit zunehmender Sorge, dass die – im Oktober 2019 per Beschluss der Bundesregierung vereinbarte – Abschaffung des sog. Solardeckels noch nicht gesetzlich umgesetzt worden ist. Damit droht die Förderung von Photovoltaik-Neuanlagen zeitnah auszulaufen und der Ausbau der Solarenergie in Deutschland schon in wenigen Monaten stark einzubrechen; ein Szenario, das tausende gut bezahlte Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche aufs Spiel setzen würde, und das es unbedingt zu verhindern gilt.
Gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen setze ich mich für eine zügige und bedingungslose Abschaffung des Solardeckels ein und stehe bereit, eine entsprechende Gesetzesinitiative im Eilverfahren zu verabschieden. Damit der drohende Förderstopp bei Solaranlagen noch rechtzeitig abgewendet werden kann, muss die gesetzliche Abschaffung des Solardeckels noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
Obwohl die Bundesregierung nach § 49 (6) des EEG dazu verpflichtet ist, rechtzeitig vor Erreichen des Deckels eine Anschlussregelung vorzulegen, bleibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen entsprechenden Gesetzesvorschlag bislang schuldig. Zu meinem großen Bedauern wäre die Abschaffung des Solardeckels ohne die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch auch im Deutschen Bundestag nicht mehrheitsfähig.
Um unter den gegebenen Umständen den Abschluss der Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf nicht zu gefährden, lehne ich den Änderungsantrag von Bündnis90/Die Grünen ab.
Ich begrüße weiterhin jede unterstützende Initiative, die die kurzfristige Abschaffung des Solardeckels zum Ziel hat. Im Sinne einer möglichst raschen Einigung werde ich mich für einen konstruktiven Abschluss der laufenden Gespräche zwischen den Koalitionsfraktionen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin einsetzen.