Verbot von „Homo-Heilung“ und 100 Millionen Euro für Studierende: die Sitzungswoche vom 4.-8.5.

Um die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, brachten die Koalitionsfraktionen in
dieser Sitzungswoche ein  „Sozialschutz-Paket II“ mit wichtigen Hilfen in den Bundestag ein, das bereits in der letzten Sitzungswoche im Koalitionsausschuss beschlossen wurde. Darin enthalten sind unter anderem die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, die die SPD in der Koalition durchsetzen konnte und die Verlängerung des Arbeitslosengeldanspruches. Weiterhin sollen zukünftig die Einkünfte aus allen Nebentätigkeiten nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden, wenn sie zusammen mit diesem, die Höhe des bisherigen Monatseinkommens nicht überschreiten. Bisher war das nur bei Einkünften aus systemrelevanten Berufen der Fall.


Beschlossen hat der Bundestag auch Hilfen für Studierende sowie wissenschaftliches und künstlerisches Personal. So wurden nicht nur die Regelungen für das BAföG an die Corona-Lage angepasst. Es gibt auch zinsfreie Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Studierende, die aktuell in einer finanziellen Notlage sind. Aus Sicht der SPD-Fraktion ein unzureichendes Mittel von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Stattdessen wäre besser gewesen, den BAföG-Zugang allgemein deutlich zu erleichtern, denn beim BAföG müssen Studierende nur einen Teil zurückzahlen. Immerhin ist es gelungen, mit 100 Millionen Euro noch einen Nothilfefonds für Studierende durchzusetzen, die besonders in Not sind und sich nicht weiter verschulden sollen.

Angepasst wurden auch die Vertragsregelungen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal. So können Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen Arbeitsverträge um mindestens ein halbes Jahr verlängern. Das betrifft vor allem solche Beschäftigte, die sonst wegen der Corona-Pandemie ihre Höchstbefristungsdauer überschreiten würden und so ihre Forschungsprojekte nicht beenden könnten.


Am Donnerstag wurde ein Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen zum Schutz der Bevölkerung bei einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite in erster Lesung im Plenum beraten. Dieser sieht unter anderem vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung auch dann für Infektions- oder Immunitätstest ihrer Versicherten aufkommen muss, wenn keine Corona-Symptome vorhanden sind. Außerdem soll der öffentliche Gesundheitsdienst digitalisiert und somit gestärkt werden.

Am Abend beschloss der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung dann ein Gesetz, das Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität verbietet. Die sogenannten „Konversionsbehandlungen“ zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Menschen zu ändern oder zu unterdrücken. Durch das Gesetz wird ihre Durchführung an Minderjährigen generell verboten. Bei Erwachsenen gilt das Verbot, wenn sie unzureichend über die Risiken und die nicht bewiesene Wirksamkeit informiert oder getäuscht wurden. Auch das Werben, Anbieten und Vermitteln solcher Therapien ist künftig untersagt und strafrechtlich sanktioniert.