Bereits in den letzten Wochen haben Bund und Ländern steuerliche Erleichterungen zur Entlastung von Unternehmen und Beschäftigten während der Corona-Pandemie beschlossen. In dieser Sitzungswoche folgte nun das „Corona-Steuerhilfegesetz“ mit dem weitere befristete Steuerentlastungen geregelt werden.
Der Anspruch auf Lohnersatzzahlungen für Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen wird pro Elternteil auf zehn Wochen verlängert, für Alleinerziehende auf 20 Wochen. Eine tageweise Auszahlung über einen längeren Zeitraum, wenn die Kinder wieder teilweise in Kita oder Schule betreut werden können, ist möglich. Auch Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung profitieren künftig von dieser Regelung, wenn diese nicht in Werkstätten oder Tagesförderstätten betreut werden können.
Außerdem wird die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber auf bis zu 80 Prozent des Gehaltes bis zum 31.12.2020 steuerfrei gestellt. Schon jetzt müssen bei einer Aufstockung auf 80 Prozent keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Des Weiteren gilt vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 eine ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie, um den Betrieb nach der Krise anzukurbeln.
Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie sehr wir auf Sozialunternehmen und Soziale Innovationen angewiesen sind. Sozialunternehmer konzentrieren sich darauf, ökologische und soziale Probleme im Sinne der Gesellschaft mit innovativen Ideen und Geschäftsmodellen anzugehen. Also zum Beispiel die Frage, wie bekommen wir unser Verpackungsmüllproblem in den Griff? Oder wie kann Menschen in lebensbedrohlichen Situationen schnell geholfen werden? Dabei wird das Gemeinwohl vor den reinen Gewinn gestellt. Oft arbeiten solche Unternehmen jedoch unter erschwerten Bedingungen und werden bei Förderprogrammen benachteiligt. In einem gemeinsamen Antrag mit unserem Koalitionspartner fordern wir darum eine rechtssichere Definition für Sozialunternehmen, die Klarheit schafft. Außerdem braucht es entsprechende Förderprogramme, die überwacht werden sowie bessere Infrastrukturen und eine stärkere Förderung von sozialen Innovationen.
Auch in Europa hat sich in dieser Sitzungswoche etwas getan. Durch günstige Kredite der EU sollen Arbeitslosigkeit und Armut in Europa verhindert werden. Das sogenannte „SURE“-Instrument (Support mitigating Unemployed Risks in Emergency = vorübergehende Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen) soll finanzielle Unterstützung für finanzschwache EU-Staaten von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro bieten, die in Form von EU-Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt wird. Diese sollen den Mitgliedsstaaten vor allem dabei helfen, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zum Erhalt von Arbeitsplätzen zu bewältigen. Die Finanzierung funktioniert über Garantien der Mitgliedsstaaten, die sich am jeweiligen Anteil der Wirtschaftskraft bemessen. Von Deutschland wird eine Garantie in Höhe von 6,4 Milliarden Euro benötigt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat außerdem ein Positionspapier zur Unterstützung von Kommunen veröffentlicht. Gerade in Corona-Zeiten haben Städte, Dörfer und Gemeinden in ganz Deutschland mit steigenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen zu kämpfen. Gesundheitskosten, soziale Leistungen und das Wegfallen von Einnahmen aus Gewerbesteuer und kommunalen Einrichtungen können laut Steuerschätzung zu Einnahmeausfällen von 12 Milliarden Euro für Kommunen führen. Deshalb fordern wir in unserem Papier einen Solidarpakt, um die Investitionskraft der Kommunen zu stärken und die Bedingungen guter Lebensqualität zu sichern. Unsere konkreten Forderungen und Vorschläge lassen sich hier nachlesen.