Mehr BAföG! Weg mit § 219a! Das haben wir diese Sitzungswoche beschlossen:

In den letzten Tagen hat der Bundestag wichtige Änderungen beschlossen: die 27. BAföG-Novelle wurde verabschiedet und der § 219a wurde gestrichen. Zudem beschäftigte sich der Bundestag in 1. Lesung mit verschiedenen Entwürfen zur Neuregelung der Sterbehilfe.

Bundestag verabschiedet 27. BAföG-Novelle

Wir reagieren auf die enormen Preissteigerungen und sorgen für mehr Chancengleichheit in der Bildung.

In der BAföG-Novelle steht sehr viel drin: Deutlich mehr Menschen können BAföG bekommen und diejenigen, die es bekommen, erhalten mehr. Unter anderem steigen die Bedarfssätze um 5,75 % und die Freibeträge der Elterneinkommen werden angehoben. Die Vermögensfreibeträge werden nach Alter gestaffelt. Die Altersgrenze steigt auf 45 Jahre an. Damit erhalten Menschen leichter BAföG, die vorher bereits berufstätig waren, und wir ermutigen sie in ihrer Entscheidung, in einem späteren Lebensabschnitt ein Studium aufzunehmen.

Auch der Kinderbetreuungszuschlag und der Wohnzuschlag steigen. Zudem können künftig einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir erleichtern die Antragstellung: BAföG kann künftig leichter digital beantragt werden.

Doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir das BAföG grundsätzlich erneuern – das wurde in einem Entschließungsantrag festgeschrieben. Mit dieser weiteren strukturellen BAföG-Reform soll der Kreditanteil sinken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich soll ein Fachrichtungswechsel möglich sein, die Förderhöchstdauer angepasst werden und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden eingeführt werden.

§ 219a ist gestrichen

Ärzt:innen, die sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich bereitgestellt haben, also etwa auf ihrer Webseite, mussten bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Schwangeren wurde hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden von geeigneten Ärzt:innen erschwert. Dies behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung.

Am Freitag hat der Bundestag gegen die Stimmen der Union und der AfD die Aufhebung der Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB beschlossen. Damit können Ärzt:innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Und Schwangere haben einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt Schwangere wichtig, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.

Alle strafgerichtlichen Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch seit 1990 werden aufgehoben und die laufenden Verfahren eingestellt.

1. Beratung über Reform der Sterbehilfe

2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das aktuelle Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu sehr einschränkt. Deswegen beschäftigt sich der Bundestag mit einer Neuregelung. Ähnlich wie beim Verfahren zur Impfpflicht erarbeiten hierfür nicht die Fraktionen Gesetzentwürfe, sondern es gibt fraktionsübergreifende Gruppen, die unterschiedliche Entwürfe vorgelegt haben. In erster Lesung gab es dazu in dieser Woche eine Debatte zu den 3 vorliegenden Gesetzentwürfen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

„Uns alle eint ein Ziel: Die Ukraine muss bestehen“

Am Mittwoch hat Bundeskanzler Olaf Scholz eine Regierungserklärung zu den anstehenden Gipfeltreffen der EU in Brüssel, der Nato in Madrid und der G7-Staaten im bayerischen Elmau abgegeben. Die Rede gibt es hier.