Wiebke Esdar, SPD-Bundestagabgeordnete aus Bielefeld, ist nun neu ordentliches Mitglied im Finanzausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Passend zur ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause wurde sie in der Sitzung der SPD-Arbeitsgruppe Finanzen heute vom Sprecher der AG, Lothar Binding, offiziell als neues Mitglied begrüßt. Ihre erste formale Sitzung des Finanzausschusses wird am 26. September folgen.
Für Esdar ist es neben ihrer ordentlichen Mitgliedschaft im Bildungsausschuss die zweite ordentliche Mitgliedschaft. Sie bleibt weiterhin stellvertretendes Mitglied im Sportausschuss sowie im Unterausschuss für bürgerliches Engagement.
Nach intensiver inhaltlicher Vorbereitung in der Sommerpause, geht sie sodann auch an die neu gewonnene Aufgabe: „In Berlin möchte ich mich mit dafür stark machen, die leider schon berühmte Schere zwischen Arm und Reich endlich zu schließen. Familien sowie kleine und mittlere Einkommen müssen spürbar entlastet werden, so dass monatlich mehr Geld im Portemonnaie bleibt. Das erwarten die Menschen zurecht von der Politik. Gleichzeitig dürfen wir die Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben z.B. in Bildung und bezahlbaren Wohnraum nicht aus dem Blick verlieren. Daher wollen wir als SPD auf der anderen Seite durchsetzen, dass große Digitalkonzerne endlich ihrer Verpflichtung nachkommen, in Deutschland Steuern abzuführen. Hier darf es keine wie auch immer gearteten Steuervermeidungstricks mehr geben. Üppige Gewinne in Deutschland heißt selbstverständlich auch Steuern im Land zu zahlen, so einfach ist das!“
Im Rahmen ihrer übernommenen Berichterstattungen für die SPD-Arbeitsgruppe wird sich Wiebke Esdar zukünftig um den Einkommensteuertarif, dessen Bemessungsgrundlage sowie insbesondere um die Verbesserungen der Besteuerung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kümmern. Im Jahr 2018 warten sogleich auch zwei Gesetzesvorhaben auf die Umsetzung im Parlament. Sowohl das Familienentlastungsgesetz als auch die steuerliche Förderung von Mietwohnungsneubau soll zügig beschlossen werden.
Hintergrund:
Der Arbeitsbereich des Finanzausschusses deckt sich mit Ausnahme der Haushaltspolitik mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen. Aufgabe des Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestags überwiesenen Vorlagen zu beraten: Insbesondere Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrates, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union. In den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der Steuerpolitik hat der Finanzausschuss in der Regel die federführende Beratung inne.