BAföG: Fortschritte sichern und Trendwende einleiten

Der Bundestag diskutiert seit heute darüber, das BAföG zu reformieren. Mit dem Vorschlag der Großen Koalition sollen künftig nicht nur mehr Menschen in ihrer Ausbildung unterstützt werden, sondern die Geförderten sollen auch mehr Geld bekommen. 

Wiebke Esdar, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Bielefeld und Mitglied im Ausschuss für Bildung und Forschung, sagt dazu: „Mehr Geld für Wohnen und mehr Geld für den Lebensalltag: das sind große Fortschritte für Studierende, aber auch für Schülerinnen und Schüler, die ihre Ausbildung ohne staatliche Hilfe nicht bezahlen könnten. Auf diese Reform hatte die SPD in den Koalitionsverhandlungen gedrängt. Dabei ist ein zusätzlicher Erfolg, dass wir mit knapp zwei Milliarden Euro fast doppelt so viel Geld einsetzen können wie ursprünglich geplant.

Die SPD kämpft dafür, den alarmierenden Abwärtstrend bei der Gefördertenzahl zu stoppen und die Trendwende einzuleiten. Deshalb werden wir uns auch in den nächsten Jahren dafür einsetzen, dass das BAföG wieder eine Leistung ist, von der möglichst viele profitieren: Menschen aus sozial benachteiligten Verhältnissen, aber auch solche aus Familien mit mittleren Einkommen. Denn für alle Menschen muss die Erstausbildung garantiert und gebührenfrei sein – in jedem Alter und unabhängig von beruflicher oder akademischer Ausbildung bis zum Masterabschluss. Damit bleibt die SPD die BAföG-Partei: Wir haben diese Leistung in den Siebzigerjahren geschaffen und wir werden sie auch gegen alle Widerstände weiterentwickeln und zu neuem Erfolg führen.“

 

Hintergrund:

Mit der geplanten BAföG-Novelle werden unter anderem die Freibeträge für das Einkommen der Eltern in drei Schritten bis 2021 um insgesamt 16 Prozent angehoben. Der Förderhöchstsatz soll ab dem Wintersemester 2019 in zwei Stufen bis 2020 von 735 auf insgesamt 861 Euro steigen.  Die Bedarfssätze werden um sieben Prozent angehoben, wiederum aufgeteilt auf 2019 und 2020. Der Wohnzuschlag steigt um 30 Prozent von derzeit 250 auf 325 Euro. Aufgestockt werden auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge. Außerdem wird die Angst vor Verschuldung abgebaut, indem Geförderte nicht mehr als 10.000 Euro zurückzahlen müssen. Auch werden zukünftig nach spätestens 20 Jahren die Restschulden erlassen, wenn man zu wenig Einkommen hat, um das Darlehen zurückzuzahlen.

Dem Gesetzentwurf hatte das Bundeskabinett bereits am 30. Januar 2019 zugestimmt. Kürzlich veröffentlichte Statistiken zeigen, dass die Zahl der Geförderten innerhalb von vier Jahren stark gefallen ist: bis 2017 um gut 180 000 Personen.

Weitere Informationen zur geplanten BAföG-Novelle finden Sie hier: https://www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html