Sozialhilfe

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung wird bis zum 31. Dezember verlängert

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung wird bis zum 31. Dezember verlängert

Wer als Kleinunternehmer*in oder Soloselbstständige pandemiebedingt in Not gerät, kann noch bis Ende dieses Jahres den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung beanspruchen. Regelungen zur Mittagsverpflegung, die im Rahmen des Bildungspakets und für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gelten, werden ebenso verlängert. Weiterhin können Anträge zur Grundsicherung und Sozialhilfe vereinfacht gestellt werden.