Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Wiebke Esdar, zuständige Berichterstatterin;
Michael Schrodi, zuständiger Berichterstatter:
Das Kindergeld wird zum 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag werden angehoben. Die Auswirkungen der „kalten Progression“ werden zurückgegeben.
„Mit dem heute in den Bundestag eingebrachten und von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorbereiteten Familienentlastungsgesetz setzt die Große Koalition den Koalitionsvertrag ein zu eins um: Das Kindergeld wird zum 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag werden angehoben. Die Auswirkungen der so genannten kalten Progression werden den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zurückgegeben.
Mit den Maßnahmen des Familienentlastungsgesetzes stärken wir die verfügbaren Einkommen von Familien um insgesamt etwa zehn Milliarden Euro. Es geht darum, insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen eine bessere Situation zu verschaffen.
Die Kindergelderhöhung in zwei Teilschritten um insgesamt 25 Euro in dieser Wahlperiode ist ein zentrales Anliegen der Koalition: Eine weitere Kindergelderhöhung von 15 Euro pro Kind und Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags ist für 2021 fest vereinbart. Dazu wird es ein weiteres Gesetz geben.
Außerdem wird der Grundfreibetrag für Erwachsene erhöht. Wir stellen sicher, dass das Existenzminimum, also das, was jeder und jede zum Leben braucht, auch weiterhin steuerfrei bleibt.
Zusätzlich werden die heimlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben. Wir sorgen dafür, dass Lohnsteigerungen tatsächlich im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Daher gleichen wir für 2019 und 2020 den Effekt der kalten Progression aus, indem wir die Eckwerte des Steuertarifs um den Wert der Inflationsrate von 2017 nach rechts verschieben.
Drei Beispiele: Eine Familie mit zwei Kindern und einem ‚Familieneinkommen‘ von 40.000 Euro würde durch das Gesetz im Jahr 2019 um 212 Euro und 2020 um 454 Euro besser gestellt. Eine Familie mit zwei Kindern und einem ‚Familieneinkommen‘ von 60.000 Euro würde durch das Gesetz im Jahr 2019 um 251 Euro (über neun Prozent) und 2020 um 530 Euro (über 20 Prozent) besser gestellt. Eine Familie mit zwei Kindern und einem ‚Familieneinkommen‘ von 80.000 Euro würde durch das Gesetz im Jahr 2019 um 289 Euro (über drei Prozent) und 2020 um 613 Euro (über sieben Prozent) besser gestellt.“