Infolge der Corona-Pandemie wurden viele Konzerte, Festivals, Theater- und Opernaufführungen und weitere Großveranstaltungen abgesagt. Schwimmbäder, Vergnügungsparks und andere Freizeiteinrichtungen wurden geschlossen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher hatten bereits Eintrittskarten gekauft, die jetzt nicht eingelöst werden können. Die Veranstalterinnen und Veranstalter waren auf die Einnahmen angewiesen. Um beide Seiten zu entlasten hat der Bundestag jetzt das Veranstaltungsvertragsrecht geändert.
Wenn eine Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, darf der Veranstalter der Inhaberin oder dem Inhaber der Eintrittskarte statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Wertgutschein in Höhe des Eintrittspreises ausstellen. Dieser kann dann entweder für die Nachholveranstaltung oder für eine andere Veranstaltung des Anbieters eingelöst werden. Sollte die Einlösung des Gutscheins für die Inhaberin oder den Inhaber aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar sein oder wird er nicht bis zum 31.12.2021 eingelöst, kann auch eine Auszahlung des Gutscheinwertes verlangt werden. Dadurch werden Insolvenzwellen bei den Veranstaltern verhindert und die Verbraucherinnen und Verbrauchern verlieren ihr investiertes Geld nicht.
Nach monatelangen Verhandlungen haben wir an diesem Freitag im Plenum in erster Lesung über den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Grundrente beraten. Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner würden von der Einführung profitieren, viele davon Frauen, viele in Ostdeutschland. Berechtigt ist laut Entwurf, wer mindestens 33 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat und im Schnitt ein Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Erwerbstätigen hatte. Die konkrete Höhe ist individuell und beruht auf den Entgeltpunkten (EP), aus denen sich der reguläre Rentenanspruch ergibt. Um die Grundrente in voller Höhe ausgezahlt zu bekommen, müssen mindestens 35 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Die SPD-Fraktion hat beim Gesetzesentwurf durchsetzen können, dass es keine Bedürftigkeitsprüfung gibt, denn die Grundrente ist keine Sozialleistung, sondern wird durch die eigene jahrelange Arbeit erworben.
Weiterhin hat der Bundestag außerdem weitere Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen, damit der Ausbau der erneuerbaren Energien auch in Zeiten der Corona-Pandemie durchgeführt werden können. Aktuell kann sich die Fertigstellung von Erneuerbare-Energien-Anlagen aufgrund pandemiebedingter Lieferengpässe verzögern. Damit die Betreiber der Anlagen sich nicht mit Strafzahlungen oder dem Verlust der Förderung konfrontiert sehen, erhalten sie durch die Änderungen sechs Monate mehr Zeit. Doch um die Solarenergie in Deutschland weiter ausbauen und tausende gut bezahlte Arbeitsplätze in der Branche langfristig sichern zu können, braucht auch eine zügige und bedingungslose Abschaffung des Solardeckels, wie es bereits im Oktober 2019 per Beschluss der Bundesregierung vereinbart wurde. Eine gesetzliche Abschaffung muss nun noch vor der Sommerpause erfolgen, um den drohenden Förderstopp rechtzeitig abzuwenden. Dafür setze ich mich gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen ein! Meine persönliche Erklärung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Abschaffung des Solardeckels findet ihr hier.