Grundrente, Ratspräsidentschaft und „Upskirting“: die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause (29.06.-03.07.)

In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause wurden nochmal wichtige Gesetze beschlossen.

Mit der Grundrente erhalten ab 2021 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner eine spürbar höhere Alterssicherung. 70 Prozent davon sind Frauen. Im Detail heißt das folgendes: wer mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und im Schnitt ein Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Erwerbstätigen hatte, bekommt die Grundrente automatisch von der Deutschen Rentenversicherung – zusätzlich zur Rente – ausgezahlt.  Auch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege zählen dazu, solange weiter eingezahlt wurde. Um die Grundrente in voller Höhe zu erhalten müssen mindestens 35 Pflichtbeitragsjahre vorliegen. Weitere Fragen und Antworten zur Grundrente findet ihr hier.

Eine Beispielrechnung:

Eine alleinstehende Floristin aus Bielefeld, die 40 Jahre voll gearbeitet hat, hat damit etwa 40 Prozent des Durchschnittslohns verdient, sie konnte nicht viel zurücklegen. Sie kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 547,04 Euro, mit der Grundrente kommt sie künftig auf eine Monatsrente von 965,87 Euro

                                                                    

Neben dem zweiten Nachtragshaushalt für 2020, mit dem unter anderem die Mehrwertsteuersenkung und der Kinderbonus ausfinanziert werden, hat der Bundestag außerdem ein Haushaltsbegleitgesetz beschlossen, das die gesetzlichen Grundlagen für einige Investitionen schafft. Konkret für zusätzliche Mittel in der Kinderbetreuung, für den ÖPNV und die Mobilfunkinfrastruktur.

 

Ein äußerst umstrittenes Gesetz, war das Kohleausstiegsgesetz, zu dem mich sehr viele Zuschriften erreicht haben. Mehr Informationen und meine Stellungnahme dazu findet ihr hier.

Außerdem hat der Bundestag das Fotografieren verstorbener Unfallopfer verboten. Für Verletzte galt dieses Verbot bereits vorher. Sogenannte „Gafferfotos“ und auch Videos, die Schaulustige immer öfter bei Unfällen oder Unglücksfällen machen und über Social Media verbreiten oder an Medien weitergeben, sind künftig strafbar. Ebenfalls in dieses Gesetz mit eingeschlossen ist das sogenannte „Upskirting“. Dabei wird, insbesondere Frauen, unter den Rock oder das Kleid fotografiert und diese Fotos werden oft in Chatgruppen geteilt oder es wird sogar Geld damit gemacht. Auch das ist künftig verboten. Die SPD-Fraktion hat zudem durchgesetzt, dass auch das sogenannte „Downblousing“, das Fotografieren in den Ausschnitt, verboten wird.

 

Am Mittwoch, dem 1. Juli übernahm Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Hauptziel ist es für die kommenden sechs Monate eine gemeinsame europäische Antwort auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie zu finden. Die EU-Ratspräsidentschaft ist zwar hauptsächlich Aufgabe der Bundesregierung, der Bundestag begleitet diese aber mit einer eigenen parlamentarischen Vision. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Erwartungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in einem Positionspapier zusammengefasst.