Bürokratieabbau

Entlastung für Berufstätige Eltern

Entlastung für Berufstätige Eltern

Der Bundestag hat beschlossen, dieses Jahr die Zahl der Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte verdoppelt wird. Zudem soll der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes gelten, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Die Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten. Zuvor muss der Bundesrat noch darüber beraten.